Der Bundesgerichtshof (BGH) will Mitte November darüber entscheiden, wie viel Geld ein Autohalter für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Fahrzeugs bezahlen muss. Im konkreten Fall verlangt das Abschleppunternehmen 4935 Euro, weil es den Wagen fast ein Jahr auf seinem Gelände stehen hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte der Firma aber nur 75 Euro zugesprochen, da der Halter nach wenigen Tagen die Herausgabe forderte.
Die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats sagte am Freitag in Karlsruhe, es könnte einiges für die Sichtweise des OLG sprechen. Ihre Entscheidung wollen die Richterinnen und Richter aber erst nach genauer Prüfung am 17. November verkünden. (Az. V ZR 192/22)
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