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Bundesgerichtshof legt Erblasserwillen hypothetisch aus

Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Bamberg, Az: 5 U 34/12, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 20.11.2013, Az: IV ZR 195/13, bestätigt, dass eine doppelte Begünstigung eines "Erben-Stammes" durch Erb-und Pflichtteil nicht dem hypothetischen Erblasserwillen entspricht.  Seinerzeit hatte die Tochter die Nacherbschaft ausgeschlagen und ihren Pflichtteil verlangt. Die Ersatznacherbschaft des einzigen Enkels kam für den BGH aus den dargelegten Gründen nicht in Betracht.

Nähere Ausführungen werden hier erfolgen http://www.erbrecht-anwalt-frankfurt.de

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