Bedürftige Ostdeutsche mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten sollen bis Ende Januar Zeit bekommen, Geld aus einem Härtefallfonds zu beantragen. Das gilt auch für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion. Die Bundesregierung beabsichtige, «die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern», heißt es in einem Schreiben des Sozialministeriums an den Sozialausschuss im Bundestag. Das Bundeskabinett soll dem nächste Woche zustimmen.
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßte die Pläne. Viele Anspruchsberechtigte hätten noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren und bei der Geschäftsstelle der Stiftung gingen nach wie vor viele Anträge ein. «Es ist deshalb gut, dass Bundessozialminister Hubertus Heil die Empfehlung des Stiftungsbeirates aufgreift und dem Kabinett nächste Woche vorschlägt, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern», sagte Drese. Mecklenburg-Vorpommern beteilige sich am Härtefallfonds und stocke die Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2500 Euro auf insgesamt 5000 Euro auf.
Die Ampel-Koalition hatte den Härtefallfonds Anfang des Jahres aufgelegt und 500 Millionen Euro eingeplant. Eigentlich war die Antragsfrist zum 30. September ausgelaufen. Doch haben bisher nur vergleichsweise wenige Menschen ihre Ansprüche geltend gemacht.
Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der deutschen Vereinigung waren einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten nicht berücksichtigt worden. Dazu gehören bestimmte Zusatzrenten etwa für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Die Ampel ging von 50.000 bis 70.000 Ostdeutschen mit möglichen Ansprüchen aus, die Linke sogar von 500.000. Bis Mitte September waren gut 14.100 Anträge gestellt.
Auch der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung. «Die geplante Verlängerung der Antragsfrist ist notwendig, reicht aber nicht aus», erklärte der Leipziger Abgeordnete. «Wenn die Kriterien des Härtefallfonds nicht gelockert werden, bringt mehr Zeit wenig.» Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. Pellmann forderte einen «Gerechtigkeitsfonds» und Entschädigungen für alle betroffenen Ostrentner.
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