Bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls unter anderem im Gastgewerbe und Friseurhandwerk in Thüringen und Westsachsen gab es einen hohen Anteil an Verdachtsfällen. Bei 243 befragten Arbeitnehmern habe es in insgesamt 60 Fällen den Verdacht auf illegale Beschäftigung von Ausländern, Schwarzarbeit, Verstoß gegen das Mindestlohngesetz oder den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gegeben, teilte das Hauptzollamt in Erfurt mit.
Bei einer bundesweiten, verdachtsunabhängigen Kontrolle Ende vergangener Woche seien 112 Zöllner in Thüringen und Westsachsen im Einsatz gewesen. Geprüft worden sei unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatten. Es ging aber auch um mögliche steuerrechtlichen Verstöße.
Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet
Der Verdacht auf Mindestlohnverstöße habe sich beispielsweise in 19 Fällen ergeben, der auf illegale Beschäftigung von Ausländern in 18 Fällen mit einem Schwerpunkt in Thüringen.
Bereits vor Ort habe der Zoll sieben Strafverfahren und zwölf Bußgeldverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sowie ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet. Die Prüfungen des Zolls seien durch die Thüringer Polizei, die Steuerfahndung und Ausländerbehörden unterstützt worden.
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