Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat in Frage kommende Rentnerinnen und Rentner ermuntert, Anträge auf eine Zahlung aus dem Härtefallfonds des Bundes zu stellen. Bisher seien weniger Anträge gestellt worden, als man erwartet habe, erklärte die Ministerin am Donnerstag in Dresden. «Ich bitte daher alle möglicherweise Betroffenen, sich über die Anspruchsvoraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Auszahlung der Leistung zu stellen. Sie haben noch bis zum 31. Januar 2024 Zeit dafür.» Die Frist war verlängert worden.
Die Bundesregierung hat eine Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet. Wer anspruchsberechtigt ist und einen Antrag stellt, kann eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro erhalten - allerdings nur, wenn er mit seiner gesetzlichen Rente in der Nähe der Grundsicherung liegt.
Köpping zeigte sich erneut enttäuscht darüber, dass sich Sachsen nicht an dem Fonds beteiligt. Die sächsische CDU ist dagegen und sieht beim Thema Renten allein den Bund in der Pflicht. «Ein Beitritt des Freistaates Sachsen zum Härtefallfonds würde Sachsen gut zu Gesicht stehen. Damit wäre eine pauschale Einmalzahlung von 5000 Euro möglich», betonte Köpping.
Der Härtefallfonds war von der Ampel-Koalition Anfang des Jahres aufgelegt und mit 500 Millionen Euro ausgestattet worden. Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der deutschen Wiedervereinigung waren bestimmte Rentenansprüche nicht berücksichtigt worden, etwa für in der DDR geschiedene Frauen oder aus Zusatzrenten für verschiedene Berufsgruppen.
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage mitteilte, sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds bis dato 7817 Anträge von Menschen mit Wohnsitz in Sachsen eingegangen. Bislang seien 243 Anträge bewilligt worden. In 242 Fällen habe man die pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro bereits ausgezahlt, insgesamt also 605.000 Euro.
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