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Leichter Rückgang bei Fällen von Kindeswohlgefährdung

Ein Mädchen wird in den Arm genommen und getröstet. / Foto: Annette Riedl/dpa/Symbolbild
Ein Mädchen wird in den Arm genommen und getröstet. / Foto: Annette Riedl/dpa/Symbolbild

Im letzten Jahr wurden in Sachsen 8% weniger Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls durchgeführt. Jugendämter prüften insgesamt 7940 Verfahren, wobei in 1355 Fällen eine akute Gefährdung festgestellt wurde. Die Anzahl der Fälle ging im Vergleich zum Vorjahr um 647 zurück.

In Sachsen hat es im vergangenen Jahr acht Prozent weniger Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gegeben als im Vorjahr. Die Jugendämter in Sachsen prüften insgesamt 7940 Verfahren. In 1355 Fällen (17 Prozent) sei eine eindeutige, akute Kindeswohlgefährdung festgestellt worden, teilte das Statistische Landesamt am Mittwoch in Kamenz mit. In 1419 Fällen konnte eine latente Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Dem Statistikamt zufolge waren das zusammen 647 Fälle weniger als im Vorjahr.

Bei 5166 Verfahren (65 Prozent) sei keine Kindeswohlgefährdung festgestellt worden, jedoch habe bei 54,2 Prozent dieser Fälle ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf bestanden. Die Gefährdungseinschätzungen betrafen 4129 Jungen und 3811 Mädchen. In 1590 Fällen, bei denen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung geprüft wurden, waren die Kinder noch keine drei Jahre alt.

Bei den akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen lagen in 1912 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung vor. Zudem gab es Anzeichen für körperliche (597) beziehungsweise für psychische Misshandlung (709). Bei 146 Kindern wurde sexuelle Gewalt als Art der Kindeswohlgefährdung angegeben. Mehrfachnennungen seien möglich.

Demnach riefen die Jugendämter insgesamt 1072 Mal in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls das Familiengericht an. Daraufhin entschied das Familiengericht über die Einleitung von 1415 Maßnahmen. Diese waren unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Sorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen.

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