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Zahl der Asylsuchenden in Sachsen halbiert sich - Flüchtlingsrat äußert Bedenken

In den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen sind mehr als 4.000 Plätze frei (Archivbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa
In den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen sind mehr als 4.000 Plätze frei (Archivbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa

Die Zahl der Asylsuchenden in Sachsen ist im ersten Halbjahr 2024 um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Der Flüchtlingsrat äußert Bedenken zu den Gründen des Rückgangs.

Die Zahl der Asylsuchenden ist in Sachsen im ersten Halbjahr 2024 um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Von Januar bis Juni kamen 4.605 Flüchtlinge nach Sachsen, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervorgeht. Vergangenes Jahr waren es in diesem Zeitraum laut Angaben der Landesdirektion Sachsen 10.048 Flüchtlinge. Die meisten Asylsuchenden 2024 kamen aus Syrien (882), Venezuela (851) und Afghanistan (447).

Zum ersten Mal seit zwei Jahren wurden Sachsen wieder Geflüchtete aus anderen Bundesländern zugewiesen. Auf diese Weise zogen 4.703 Menschen in den Freistaat. Nicht enthalten in den Zahlen sind Vertriebene aus der Ukraine. Sie müssen wegen besonderer EU-Schutzregelungen in der Regel keinen Asylantrag stellen. 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen leben aktuell laut Landesdirektion 2.487 Asylbewerber und 279 Flüchtlinge aus der Ukraine – Platz wäre für 6.825 Geflüchtete.

Flüchtlingsrat hat große Bedenken

Der sächsische Flüchtlingsrat sieht vielfältige Gründe für den Rückgang der Zahlen, etwa die zunehmenden Zurückweisungen an den Grenzen zu Polen und Tschechien. Man habe deswegen große Bedenken, sagte Dave Schmidtke, Pressesprecher des Flüchtlingsrates, laut einer Mitteilung. «Noch haben wir keine Kenntnis, wie die Bundespolizei das direkte Aberkennen von Asylgesuchen begründet.» 

Betroffene schilderten den Angaben zufolge mehrfach von Schwierigkeiten bei Übersetzungen an der Grenze. Der Flüchtlingsrat fordert daher ein unabhängiges Monitoring der Grenzkontrollen. «Gewalt gegen Menschen, um diese an der Flucht zu hindern, darf im Rechtsstaat nie als Erfolg gewertet werden», so Schmidtke.

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