Sachsens Innenminister Armin Schuster zieht in Betracht, Migranten, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, an der Grenze zurückzuweisen. «Wenn wir auf Zugänge wie letztes Jahr oder mehr hinlaufen, dann würde ich die Bundesregierung auffordern, von Paragraph 18, Absatz 2 Asylgesetz Gebrauch zu machen. Das heißt Zurückweisungen aufgrund der Drittstaatenregelung», sagte der CDU-Politiker im Podcast «Table.Today».
Die entsprechende Passage im Asylgesetz besagt, dass einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Die CDU hat in ihrem neuen Grundsatzprogramm zur Migrationspolitik eine Drittstaatenlösung festgeschrieben. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll demnach in einen sogenannten sicheren Drittstaat übergeführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Vorgesehen ist, dass die beteiligten Länder nach der erfolgreichen Einführung des Drittstaatenkonzepts jährlich ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnehmen.
Schuster drängt weiterhin auf Maßnahmen zur Begrenzung der Migration. «Die Drittstaatenlösung zum x-ten Mal in eine Prüfschleife zu schicken, hilft mir nichts. Migrationsabkommen, die nicht geschlossen werden, helfen mir nicht bei der Rückführung», sagte der CDU-Politiker. Der Innenminister hat sich auch wiederholt für eine Fortsetzung der Grenzkontrollen ausgesprochen.
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