Die 1,2 Milliarden Euro an «Fixkosten» für Tagebaufolgekosten - also vor allem Rekultivierungskosten - gehen nicht zu gleichen Anteilen nach Brandenburg und Sachsen. «Ausgehend von der Gesamtverpflichtung und den Anteilen in den Ländern ergibt sich die Quote von 43 Prozent für das Land Brandenburg zu 57 Prozent für den Freistaat Sachsen», erklärte ein Sprecher des Brandenburger Wirtschaftsministeriums auf Anfrage. Der Umfang der Rekultivierung ergäbe sich aus den konkreten Konzepten, die unterschiedlich umfangreich seien.
Zur Abfederung des Kohleausstiegs in Ostdeutschland hat die EU-Kommission grundsätzlich grünes Licht für eine staatliche Entschädigung für das Bergbauunternehmen Leag gegeben. Dabei geht es um einen Betrag bis zu einer Höhe von 1,75 Milliarden Euro. Hintergrund ist der vereinbarte schrittweise Kohleausstieg bis 2038. Die 1,2 Milliarden Euro für die Rekultivierung und Sozialvereinbarungen fließen unabhängig davon, wann die Leag wirklich aus der Kohleverstromung aussteigt.
Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro ist laut dem Bundeswirtschaftsministerium an Voraussetzungen gebunden. Er werde dann berücksichtigt, wenn sich in Zukunft bestätigt, dass die Kraftwerke der Leag auch über die im Gesetz zur Beendigung der Kohleverstromung vorgesehenen Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich gewesen wären und der Leag somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen.
Die Grünen im Brandenburger Landtag hatten zuletzt kritisiert, dass die Aufteilung der Gelder vom Wirtschaftsminister ungenügend erklärt worden sei. Nun fließen etwa 43 Prozent der Entschädigungssumme nach Brandenburg - also 516 Millionen Euro. Nach Sachsen sollen etwa 684 Millionen Euro gehen. «Die Frage der Kosten der Rekultivierung und der Finanzierung der LEAG mit Steuermitteln bleibt weiter ein Buch mit sieben Siegeln, selbst für uns Parlamentarier», hatte der Chef der Grünen Fraktion, Benjamin Raschke, zu Wochenbeginn gesagt. Die Brandenburger Staatskanzlei müsse endlich Transparenz ermöglichen.
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