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Mit Krücke auf Blumendekoration eines arabischen Restaurants in Riesa eingeschlagen

Symbolbild Krücke / pixabay kaboompics
Symbolbild Krücke / pixabay kaboompics

Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragt eine Geldstrafe für einen 61-Jährigen wegen des Verdachts der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 61-jährigen Deutschen eingeleitet. Es besteht Verdacht auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Sachbeschädigung. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall am 23. Juli 2024, gegen 18:20 Uhr, als der Beschuldigte auf der Hauptstraße in Riesa auf die Blumendekoration eines arabischen Restaurants mit seiner Gehhilfe einschlug und einen Sachschaden von etwa 100 Euro verursachte. Weiter wird ihm vorgeworfen, eine nationalsozialistische Parole lautstark gerufen zu haben.

 Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht dies als schweren Verstoß und hat beim Amtsgericht Riesa den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Geplant ist, den Beschuldigten im Rahmen dieses Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verurteilen.

Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht betonen die Notwendigkeit, solche Vergehen konsequent zu verfolgen, um klarzustellen, dass nationalsozialistische Äußerungen ebenso wie Sachbeschädigungen inakzeptabel sind. In einer Gesellschaft wie der unseren ist es essenziell, Toleranz und gegenseitigen Respekt zu wahren.

Mit der Entscheidung im Strafbefehlsverfahren setzt die Justiz ein weiteres Zeichen dafür, dass die Verwendung von Zeichen und Parolen verfassungswidriger Organisationen strikt verfolgt wird. 

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