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Radebeuler OB muss Anfrage zu Mohrenstraße beantworten

Bert Wendsche ist seit 2001 Oberbürgermeister von Radebeul (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa
Bert Wendsche ist seit 2001 Oberbürgermeister von Radebeul (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa

Zu Unrecht hat der Oberbürgermeister von Radebeul die Beantwortung einer Anfrage im Stadtrat abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gibt dem klagenden Stadtrat recht.

Der Radebeuler Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) muss die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße beantworten. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen Ende November, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.  

Mit Bezug auf die öffentliche Diskussion zur Umbenennung der Mohrenstraße hatte der Stadtrat angefragt, ob Informationen darüber vorlägen, aus welchen Gründen die Straße Anfang des 20. Jahrhunderts diesen Namen erhalten habe. Wendsche lehnte die Beantwortung mit der Begründung eines fehlenden aktuellen Lebenssachverhalts ab. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte dieser Argumentation.

Gegen diese Entscheidung legte der Stadtrat Berufung beim OVG in Bautzen ein. Dort stellten die Richter fest, dass der Oberbürgermeister Rechte des Stadtrats verletzt habe. Laut sächsischer Gemeindeordnung habe er Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten der Stadt beantworten. Um eine solche handele es sich in diesem Fall, so das OVG. 

Einen aktuellen Bezug sieht das Gericht durch die aktuelle Diskussion zur Umbenennung. Wendsche habe nicht auf eine eigene Recherche im Stadtarchiv verweisen dürfen.

Eine Revision gegen dieses Urteil ließ das OVG nicht zu, allerdings kann die Stadt Radebeul dagegen Beschwerde einreichen.

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