Die umstrittene Abschiebung eines 31 Jahre alten Mannes aus Sachsen nach Serbien ist nun ein Fall für die Härtefallkommission. Ein entsprechender Antrag wurde von einem Mitglied des Flüchtlingsrates gestellt, wie das Büro des Sächsischen Ausländerbeauftragten mitteilte. Zuvor hatte der MDR darüber berichtet.
Einen genauen Zeitpunkt für die Beratung gibt es noch nicht. Zunächst müssen Dokumente vorgelegt werden. Mit diesem konkreten Fall ist die Härtefallkommission erstmals befasst.
Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der Sächsische Ausländerbeauftragte. Die Kommission entscheidet nicht über eine Abschiebung. Bei einem positiven Votum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht zu gewähren. Das kann er allerdings ablehnen.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte am Montag nach heftiger Kritik die Abschiebung des Mannes unterbrochen und zur Prüfung an die Landesdirektion übergeben. Nach Angaben des Sächsischen Flüchtlingsrates sollte der Mann am gleichen Tag in das Herkunftsland seiner Eltern abgeschoben werden. Er selbst soll in den Niederlanden geboren sein. In seinen Dokumenten gibt es aber Widersprüche, da die Geburt unter einem anderen Namen registriert sein soll. Politiker verschiedener Parteien und Bürger hatten gegen die Abschiebung protestiert.
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