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Sorben protestieren gegen AfD-Antrag im Landkreis Görlitz

Die Sorben protestieren gegen Pläne, die Stelle des Sorbenbeauftragten im Landkreis Görlitz umzuwandeln. (Archivbild)  / Foto: Robert Michael/dpa
Die Sorben protestieren gegen Pläne, die Stelle des Sorbenbeauftragten im Landkreis Görlitz umzuwandeln. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Die Landkreise in Sachsen müssen Geld sparen. Bei der Kreistagswahl im Juni lag die AfD in allen zehn Landkreisen des Freistaates vorn. Nun stellt sie Anträge, die sich ähneln.

Der Bund Lausitzer Sorben (Domowina) kritisiert Pläne der AfD, die Stellen des Beauftragten für Gleichstellung, für Integration und Teilhabe sowie für die Sorben im Landkreis Görlitz umzuwandeln. Die Sorben-Stelle sollte nach dem Willen der AfD von einem Mitarbeiter des Landratsamtes mit übernommen und die andere Stelle künftig ehrenamtlich betreut werden. Der AfD geht es nach eigenen Angaben um Kosteneinsparungen. Ihr Antrag war im Kreistag allerdings mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden. Die Domowina sieht das Ansinnen aber als Beleg für die Haltung der AfD gegenüber Rechten von Minderheiten. 

«Minderheitenpolitik darf niemals abhängig von der Kassenlage sein», erklärte der Domowina- Vorsitzende Dawid Statnik. «Es kann nicht sein, dass man hier versucht, durch taktische Argumente die Rechte und Bedürfnisse des sorbischen Volkes im Landkreis Görlitz zu untergraben. Nur drei Tage nach der Landtagswahl, zu der Vertreter der Partei noch mit Engelszungen sprachen, zeigt die AfD in Bezug auf das sorbische Volk ihr wahres Gesicht.»

Die AfD hatte die Kreistagswahlen im Juni für sich entschieden. Sie lag mit 36,1 Prozent klar vor der CDU (23,6). Im 86 Sitze umfassenden Kreistag stehen der AfD 31 Sitze zu. 

Die Pläne der Görlitzer AfD erinnern an eine Entscheidung des Kreistages Bautzen. Der hatte am 19. August auf Antrag der AfD die Stelle des Ausländerbeauftragten im Landkreis abgeschafft. Für den Antrag gab es 47 Stimmen, die AfD hat im Kreistag 32 Mandate. Die Wahl erfolgte geheim. Das Sozialministerium in Dresden erklärte den Beschluss für unzulässig, da das neue sächsische Integration- und Teilhabegesetz einen hauptamtlichen Mitarbeiter für diesen Posten vorschreibe. Das Landratsamt hat eine andere Rechtsauffassung. Derzeit wird der Beschluss von der Landesdirektion geprüft. 

 

 

 

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