Angesichts der geplanten Cannabis-Legalisierung im April haben einige sächsische Städte Bedenken über einen erheblichen personellen und materiellen Mehraufwand im Bereich der Suchtprävention geäußert. Sowohl im Bereich der Prävention als auch im Spektrum der Suchtberatung müssten neue Angebote etabliert werden, teilte die Stadt Leipzig auf Anfrage mit. Zudem werde derzeit über einen möglichen Ausbau digitaler Beratungsangebote diskutiert.
Auch das Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden sieht die Legalisierungspläne kritisch. «Mit einem aktuell nicht zu beziffernden Mehraufwand für Prävention, Beratung und Behandlung infolge einer Legalisierung von Cannabis rechnen wir auch.» Das Gesundheitsamt sehe den Bundestag in der Verantwortung, die kommunale Ebene für die Bewältigung der Folgen entsprechend auszustatten.
Ähnlich sieht es die Stadt Chemnitz. «Vor allem bei der Prävention müssen Angebote angepasst und im Rahmen der verfügbaren Mittel ausgebaut werden.» Zusätzliche Mittel des Bundes seien für die Präventionsarbeit der Kommunen derzeit nicht vorgesehen. Da vor allem Kinder und Jugendliche bei Cannabiskonsum erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt seien, stehe das Gesundheitsamt im ständigen Austausch mit dem Jugendamt und der Präventionsabteilung der Polizei.
Dem Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) zufolge deuten die Erfahrungen in Ländern mit liberalen Cannabisregeln in Nordamerika darauf hin, dass der Abbau der Strafverfolgung nicht zu Mehraufwand im Bereich der Suchtprävention führt. Dies liege vor allem daran, dass durch die Legalisierung kaum neue Konsumenten hinzukommen würden.
Mitglieder sogenannter Cannabis-Clubs sollen gemeinschaftlich anbauen und die Droge gegenseitig abgeben dürfen. Geraucht werden darf den Plänen zufolge in den Clubs aber nicht.
Zum 1. April soll in Deutschland für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz bestimmter Mengen Cannabis erlaubt werden, auch der Anbau einiger Pflanzen wird erlaubt. Zum 1. Juli sollen außerdem Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Club höchstens 500 Mitglieder haben darf. Zudem muss ein Präventionsbeauftragter ernannt werden. Aus Sicht des CSCD bringt das geplante Gesetz keine Legalisierung, sondern eine Entkriminalisierung.
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