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Mehr als tausend Menschen in Sachsen wollen Geschlechtseintrag ändern

In Leipzig sind bislang die meisten Anmeldungen in Sachsen eingegangen. (Archivbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
In Leipzig sind bislang die meisten Anmeldungen in Sachsen eingegangen. (Archivbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Vor dem Start des Selbstbestimmungsgesetzes haben über tausend Menschen in Sachsen die Änderung ihres Geschlechtseintrags beantragt. Die meisten Anmeldungen gab es in Leipzig.

Vor dem Start des Selbstbestimmungsgesetzes heute haben sich in Sachsens Großstädten bereits mehr als Tausend Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages angemeldet. Mit Abstand die meisten Anmeldungen gab es in Leipzig. Dort wollen 676 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern, wie die Stadt mitteilte (Stand: 28.10.). Weniger als die Hälfte sind es in Dresden, wo laut Angaben der Stadt bis Dienstag 292 Anmeldungen vorlagen. Hinzu kommen 77 Anmeldungen in Chemnitz.

Selbstbestimmungsgesetz gilt ab 1. November

Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich ab 1. November ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse ändern. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden. Anträge können seit August gestellt werden.

Vorname muss Geschlecht entsprechen

Die Stadt Leipzig wies auf die Vorgaben für die Anpassung des Vornamens hin. Wer als Geschlecht männlich oder weiblich wählt, muss demnach einen passenden oder ambivalenten Namen wählen. Bei divers oder gestrichenem Geschlecht kann der vorherige Name beibehalten werden, frei ausgewählt werden, oder ambivalent sein.

Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.

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