Seit 100 Tagen lassen sich Geschlechtseintrag und Vornamen in Deutschland einfacher ändern. Von dieser Möglichkeit haben in Dresden bis 31. Januar 263 Menschen Gebrauch gemacht, wie die Stadt mitteilte. Am häufigsten wurde der Geschlechtseintrag demnach von weiblich zu männlich geändert (116 Änderungen). Für eine Änderung von männlich zu weiblich entschieden sich 79 Menschen.
Die Option divers wählten deutlich mehr Personen, die zuvor einen weiblichen (26) als einen männlichen (9) Eintrag hatten. Möglich ist auch, zu einem Eintrag ohne Angaben zu wechseln. Dafür entschieden sich ebenfalls mehrheitlich zuvor als weiblich eingetragene Menschen (25, 8 zuvor männlich).
Selbstbestimmungsgesetz gilt seit 1. November
Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich seit dem 1. November ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse ändern. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden.
Wer als Geschlecht männlich oder weiblich wählt, muss einen passenden oder ambivalenten Namen wählen. Bei divers oder gestrichenem Geschlecht kann der vorherige Name beibehalten werden, frei ausgewählt werden, oder ambivalent sein.
Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April 2024 beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.
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