Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in der Gesamthöhe von 38 150 Euro belegt. Der Verein kann davon 12 700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wie der DFB am Mittwoch mitteilte. Der Hallesche FC hat den Urteilen zugestimmt, sodass die Urteile rechtskräftig sind.
30 000 Euro entfielen auf das Abbrennen von 58 Bengalischen Fackeln in der Partie gegen Waldhof Mannheim am 13. Januar 2024. Die Begegnung musste für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden, vier Personen wurden durch die Rauchentwicklung leicht verletzt.
Einen Monat später warfen Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 12. Minute des Liga-Heimspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 11. Februar 2024 Tennisbälle auf den Rasen, was zu einer Unterbrechung über sechseinhalb Minuten führte. Zudem wurden später weitere Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen. 5000 Euro muss der Verein für diesen Vorfall zahlen. Am 25. Februar wurden von den Anhängern vor Beginn des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck neun pyrotechnische Gegenstände gezündet, was mit einer Strafe von 3150 Euro geahndet wurde.
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