Ab Mai 2025 treten neue Regelungen für die Beantragung von Personaldokumenten wie Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuerungen ist die verpflichtende Nutzung digitaler Lichtbilder. Diese Regelung soll die Sicherheit amtlicher Dokumente erhöhen, indem sie Manipulationen durch sogenannte Morphing-Techniken verhindert.
Bei der Beantragung dürfen nur noch Lichtbilder verwendet werden, die digital erfasst und von zertifizierten Fotografen erstellt wurden. Alternativ können Bürger die Foto-Terminals nutzen, die in den Bürgerbüros der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen. Gedruckte oder selbst erstellte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Grundlage für diese Änderungen ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020, die den Einsatz digitaler Passfotos fördert. Diese Maßnahme soll den Schutz vor Identitätsbetrug erhöhen und sicherstellen, dass die aufgenommenen Fotos den biometrischen Anforderungen entsprechen. Welche Fotografen in Leipzig autorisiert sind, kann man auf www.leipzig.de/personalausweis nachlesen.
Die Übertragung der Fotos erfolgt über einen sicheren Cloud-Dienst direkt an die zuständigen Behörden, wodurch die Sicherheit weiter optimiert wird. In den Leipziger Bürgerbüros sowie im Ordnungsamt stehen gegen eine Gebühr Selbstbedienungsterminals zur Verfügung, an denen Passfotos direkt erstellt werden können.
Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden Führerscheine. Während für EU-Führerscheine ebenfalls Fototerminals genutzt werden können, ist beim Internationalen Führerschein weiterhin ein analoges Lichtbild notwendig.
Weitere Informationen erhalten Bürger auf den Internetseiten www.leipzig.de/buergerbuero und auf dem Themenportal www.leipzig.de/aufenthalt sowie über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer (0341) 115.