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Warnstreiks an deutschen Flughäfen: Auch Leipzig/Halle betroffen

Verdi-Streiks legen deutsche Flughäfen lahm. Auch Leipzig/Halle betroffen/Symbolbild: © unsplash.com
Verdi-Streiks legen deutsche Flughäfen lahm. Auch Leipzig/Halle betroffen/Symbolbild: © unsplash.com

Verdi-Streiks legen deutsche Flughäfen lahm. Auch Leipzig/Halle betroffen.

Flughafen Leipzig im Fokus der Streiks

Am kommenden Montag sind deutschlandweit die Flughäfen im Ausstand, darunter auch Leipzig/Halle. Die Gewerkschaft Verdi hat dazu aufgerufen, um auf die festgefahrenen Tarifverhandlungen hinzuweisen. Betroffen sind die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste. Diese sind essenziell für den reibungslosen Flugbetrieb, da sie für Wartung und Betankung der Flugzeuge verantwortlich sind.

Der Streik in Leipzig/Halle beginnt am Montag um 5 Uhr und endet am Dienstag, 7 Uhr. Insgesamt sind 13 Ankünfte und 14 Abflüge betroffen, darunter auch Flüge der Turkish Airlines nach Istanbul.

Reaktionen auf die Streiks

Die Lufthansa und der Flughafenverband ADV haben die Streiks an den wichtigen Verkehrsknotenpunkten teils scharf kritisiert. Sie bemängeln, dass die internationalen Flugverbindungen durch die zweitägigen Streiks erheblich beeinträchtigt werden. Dennoch betont Verdi, dass die Streiks frühzeitig angekündigt wurden, um den Passagieren Planungssicherheit zu geben.

Tarifverhandlungen bleiben ohne Ergebnis

Verdi fordert eine Gehaltserhöhung von acht Prozent, mindestens 350 Euro mehr monatlich, sowie drei zusätzliche freie Tage und höhere Zuschläge für belastende Arbeitszeiten. Diese Forderungen wurden bisher von den Arbeitgebern abgelehnt und als nicht finanzierbar beschrieben. Die nächsten Gespräche sind für den 14. bis 16. März 2025 angesetzt.

Flugreisende sollten sich gut informieren

Passagiere, die von den Mitteldeutschen Flughäfen wie Leipzig abreisen wollen, sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft bezüglich des Flugstatus informieren. Da das Umstiegsvolumen in Leipzig geringer ist, wird damit gerechnet, dass weniger Reisende stranden. Dennoch sollten sich betroffene Passagiere bei ihrer Airline nach Kompensationsmöglichkeiten erkundigen.

Fluggastrechte im Streikfall

Das Bundesamt für Luftfahrt weist darauf hin, dass Passagiere Anspruch auf Kostenerstattung oder eine Ersatzbeförderung haben, falls Flüge gestrichen werden. Hier finden Sie weitere Hinweise des LBA zu Fluggastrechten bei Streiks. Allerdings wird bei außergewöhnlichen Umständen Vorsicht geboten; solche Ansprüche können entfallen, wenn der Grund der Streichung außerhalb der Kontrolle der Airline liegt. Laut Einschätzung von Fluggastrechtsexperten fallen die Verdi-Streiks in diese Kategorie, weswegen Passagiere oft keinen Anspruch auf Entschädigungen haben.