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AfD schließt den Meißner Abgeordneten Thomas Kirste aus der Partei aus

Thomas Kirste ist nicht mehr in der AfD.
Thomas Kirste ist nicht mehr in der AfD.

Der Meißner Landtagsabgeordnete Thomas Kirste muss die AfD verlasse, weil er seinen Verpflichtung zur Zahlung der Mandatsträgerabgabe nicht nachkam. Kirste sieht seinen Fall ganz anders.

Von Ulf Mallek


Große Unruhe in der Meißner AfD. Da ist offensichtlich eine ganze Menge Porzellan zerbrochen. Der Meißner Landtagsabgeordnete Thomas Kirste wird mit Wirkung vom 10. Februar aus der Partei ausgeschlossen. Das legte der AfD-Bundesvorstand am Donnertag fest, heißt es aus AfD-Kreisen. Begründet wird der Ausschluss mit Kirstes fehlender Bereitschaft zur Zahlung der monatlichen Mandatsträgerbeiträge an die Partei. Thomas Kirste bestätigte den Ausschluss am Freitag gegenüber Meissen News.

Gegen den Parteiausschluss werde Kirste rechtliche Schritte prüfen. Er bleibe voraussichtlich auch weiterhin Teil der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Ebenso hoffe ich, dass sich ein neuer Kreisvorstand findet, in dem Fleiß und Kompetenz im Vordergrund steht und der konsequent – zumindest aber im Wahlkampf - als ein Team fungiert und fest zusammensteht", so Kirste.  Dass hingegen seine Mandatsträgerabgabe an den Kreisverband Meißen vom Kreisvorstand dazu benutzt werde, gegen ihn zu arbeiten, sei weder wünschenswert noch ein tragbarer Zustand. Kirste habe ein Kompromissangebot an den Landesverband gerichtet, die Mandatsträgerabgabe zweckgebunden zu überweisen, nicht aber an den Kreisverband Meißen.

Der reagierte ungewöhnlich schroff. Kreisvorsitzender Detlef Spangenberg bat in einem Rundschreiben, sofort "alle Mitteilungen, Statements, Pressemitteilungen und ähnliches von Thomas Kirste auf den Seiten der AfD Meißen zu löschen."

Umstrittene privatrechtliche Angelegenheit


Neben den normalen Mitgliedsbeiträgen (mindestens 120 Euro im Jahr) sind gewählte Abgeordnete verpflichtet, etwa acht oder zehn Prozent ihrer Einnahmen an die Partei zu geben. Das ist auch bei den anderen Parteien so üblich, obwohl die Höhe der Abgaben schwankt. Manche kassieren auch 20 Prozent von ihren Mandatsträgern ein.  Begründet werden die Mandatsträgerabgaben unter anderem damit, dass die Partei vielerlei geldwerte Leistungen für ihre Abgeordneten und Ratsmitglieder erbringt. Ohne die AfD wäre Kirste vermutlich nicht in den Landtag gewählt worden. Mit der Änderung des Parteiengesetzes im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mandatsträgerbeiträgen ausdrücklich vorgesehen. Damit geht der Gesetzgeber offensichtlich auch von der Zulässigkeit ihrer Erhebung aus. Privatrechtlich ist die Angelegenheit aber strittig.

So hat die Bremer AfD hat eine Zivilklage gegen ihren früheren Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz verloren. Die Partei wollte erzwingen, dass Magnitz einen Teil seiner Bezüge als Abgeordneter an die Parteikasse abführt – insgesamt forderte die Partei 26.000 Euro. Das sei nach der Entscheidung des Bremer Landgerichts von Ende November 2023 verfassungswidrig. Das Mandat eines Abgeordneten sei frei – solche Mandatsträgerabgaben können danach nur auf freiwilliger Basis erhoben werden.

In Meißen sorgte auch der Fall Barbara Benkstein für Wirbel. Die bisherige AfD-Bundestagsabgeordnete aus Klipphausen bezahlte zwar ihre Mandatsträgerbeiträge regelmäßig, wollte aber ein Darlehen ihrer Partei für den Wahlkampf nicht vollständig zurückzahlen. Das Problem: Es gab keinen richtigen Vertrag mit dem Meißner Kreisvorstand, nur einen Handschlag unter Parteifreunden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Mandatsträgerbeiträgen bisher nicht ausdrücklich geäußert.

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