Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen möchte am Mittwoch eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2025 beschließen. Der Beschluss umfasst vier festgelegte Sonntage, die im Zusammenhang mit traditionellen Märkten stehen. Diese Märkte ziehen jährlich zahlreiche Besucher an und stellen ein bedeutendes wirtschaftliches Ereignis für die Region dar. Die Zustimmung des Stadtrates gilt als sicher.
Die Sonntagsöffnungen erlauben es allen Verkaufsstellen in Meißen, an diesen speziellen Tagen von 12:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen. Die festgelegten Sonntage im Jahr 2025 sind der 13. April (Ostermarkt), der 12. Oktober (Herbstmarkt) sowie der 30. November und 14. Dezember (beide Weihnachtsmärkte).
Der Hintergrund dieser Entscheidung ist die erhöhte Besucherzahl während dieser Märkte, die über die Stadtgrenzen hinaus beworben werden. Während an normalen Wochenenden etwa 1.000 bis 1.500 Gäste in die Stadt kommen, ziehen die Märkte zwischen 5.000 und 6.000 Besucher an. Eine Öffnung der Geschäfte an diesen Sonntagen wird als notwendig erachtet, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und das Angebot der Märkte zu ergänzen.
Die rechtliche Grundlage der Verordnung bildet der § 8 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und dem Schutz der Arbeitnehmer, wie im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und weiteren Gesetzen verankert, bleiben unberührt.
Der Verwaltungsausschuss hat den Beschluss bereits ohne Gegenstimmen verabschiedet, was die breite Unterstützung für diese Maßnahme im Interesse der lokalen Wirtschaft und der Einwohner zeigt. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und endet am 31. Dezember 2025. (MN/um)