Die Abweisung von Massenanträgen auf Aussetzung des Vollzuges der neuen Grundsteuer durch das Sächsischen Finanzgericht war vorhersehbar. Das teilte der Vermieterbund Haus & Grund Dresden am Mittwoch mit. Es soll sich angeblich um über 100 Anträge gehandelt haben.
"Wir wissen nicht, wer die Initiatoren dieses eigenwilligen Vorgehens waren, doch eines ist sicher, der Weg ist falsch, der da beschritten wurde und kostet auch noch", sagte Christian Rietschel, Vorsitzender Haus & Grund Dresden e.V. Sein Verein habe so etwas jedenfalls nicht empfohlen und auch nicht initiiert, ebenso wenig wie die Bürgerinitiative Grundsteuerrebellen aus Moritzburg.
Das Geld in Mitgliedsbeiträge bei Haus & Grund angelegt, wäre erfolgversprechender gewesen, als es auf diese Weise zu verbrennen, so Rietschel. Die Meldungen hinterließen dazu auch noch einen schalen Beigeschmack: Es hätte ja sowieso keinen Zweck, gegen die neue Grundsteuer vorzugehen. Doch das ist falsch, ist sich Rietschel sicher.
Eine Aussetzung bedeutet, dass zunächst keine Grundsteuer bezahlt werden muss, was den Kommunen noch mehr Finanznöte bringen würde. Mit etwas mehr Sachverstand hätte den Initiatoren auffallen müssen, dass dieser bequeme Weg mit einfachen pauschalen Behauptungen nicht erfolgreich sein kann. Bestenfalls ist eine Aussetzung nur in Teilen dann erreichbar, wenn für das Grundstück kein Baurecht besteht, es sich z.B. ganz oder teilweise im Außenbereich befindet und vom Finanzamt quasi Baulandeigenschaft im Grundsteuerwertbescheid unterstellt wurde, obwohl das Finanzamt keine Bauplanungsbehörde ist.
Rietschel: "Leider wurden nicht wenige erst jetzt munter, als sie den Zahlungsbescheid von Ihrer Gemeinde erhielten, der teilweise erhebliche Steigerungen beinhaltet." Manche rGundeigentümer hätten gefordert, Sammelklage einzureichen. Doch die kennt das deutsche Steuerrecht nicht, sei also rechtlich nicht zulässig. Deshalb unterstütze der Zentralverband Haus & Grund Deutschland e.V. Einzelfälle in Musterverfahren.
Wer seine Grundlagenbescheide rechtskräftig werden ließ, weil er keinen oder verspätet Einspruch eingelegt wurde, dürfte aus dem Rennen sein. Der einzig gangbare Weg sei, die eigenen Bescheide des Finanzamtes nicht rechtskräftig werden zu lassen. Nur dann besteht die Chance, sollte das Verfassungsgericht in den Musterverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist, dass die noch nicht rechtskräftigen Bescheide geändert werden.
Auch die Moritzburger Grundsteuerebellen sehen das so. Offensichtlich sind die Kläger falsch beraten worden, so Ober-Rebell Torsten Küllig. " Unser Weg, das Verfahren lediglich ruhen zu lassen, ist viel effektiver." Außerdem soll mit einer Massenpetition den Gesetzgeber dazu veranlasst werden, die systematischen Bewertungsfehler zu überarbeiten. "Wir Grundsteuerrebellen lassen uns durch dieses Urteil nicht entmutigen.“ (MN/um)