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Radebeul darf den Lößnitzbach renaturieren

Symbolbild Bach / pixabay 25725737
Symbolbild Bach / pixabay 25725737

Die Landesdirektion Sachsen hat die Umverlegung und den Ausbau des Lößnitzbaches in Radebeul genehmigt, um Hochwasserschutz und Naturschutz zu verbessern.

Die Stadt Radebeul erhält für ein bedeutendes ökologisches Projekt grünes Licht: Die Landesdirektion Sachsen hat die Verlegung und den naturnahen Ausbau des Lößnitzbaches mit einem maßgeblichen Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Der Lößnitzbach, der bislang vielfach naturfern ausgebaut ist, wird bald umgestaltet, um Überflutungen im Stadtteil Serkowitz zu vermeiden und neue Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen.

Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, betont in einer Mitteilung vom Donnerstag die Bedeutung des Vorhabens: „Die geplante Verlegung und Offenlegung des Lößnitzbaches wird Anwohnerinnen und Anwohnern die Sorge vor Überflutungen bei Hochwasserereignissen nehmen, zugleich entstehen mit dem naturnahen Ausbau neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere.“

Im Fokus steht die Umverlegung und Offenlegung des Baches auf einer Strecke von rund 1,6 Kilometern. Zusätzlich wird die Mischwasserentlastung entwässert, um den ökologischen Zustand des Gewässers zu verbessern. Vom bisherigen Verlauf in Serkowitz wird der Bach an den Westrand verlegt und endet schließlich in der Elbe. Um das Ziel eines nachhaltigen Gewässerausbaus zu erreichen, werden die Ufer mit einer Vegetation aus Röhricht und Gehölzen neu gestaltet. Der angrenzende Seegraben wird an die neue Trasse angepasst, während das Abflussvermögen signifikant erhöht wird, sodass selbst statistische Hochwasserereignisse (HQ50) bewältigt werden können.

Begleitend zu diesen Maßnahmen erfolgt der Bau von Brücken und die Anpassung von Leitungen. Rücksicht auf Eingriffe in die Natur wird genommen, indem Ausgleichsmaßnahmen wie die Schaffung von 1.730 Quadratmeter neuer Lebensräume für Reptilien oder die Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgenommen werden.

Zudem wird ab dem 9. bis 22. April  der Planfeststellungsbeschluss in der Stadtverwaltung zur Einsicht ausliegen und auch online auf den Seiten der Landesdirektion abrufbar sein. 

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