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Vermieterbund zur Grundsteuer: Gericht ist verlängerter Arm der Finanzverwaltung

Symbolbild Grundsteuer / pixabay wir_sind_klein
Symbolbild Grundsteuer / pixabay wir_sind_klein

Der Verein Haus & Grund Sachsen geht nach einer Entscheidung des sächsischen Finanzgerichts in Revision. Präsident Hobusch kritisiert die Ungerechtigkeit der neuen Grundsteuerregelung.

Eine Entscheidung des sächsischen Finanzgerichts hat bei Haus & Grund Sachsen für erheblichen Unmut gesorgt. Nach der Klageabweisung im Musterverfahren zur Grundsteuer kündigte der Haus & Grund Bundesverband an, den Fall vor den Bundesfinanzhof zu bringen. Der Präsident des sächsischen Verbandes, René Hobusch, zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Finanzgerichts und die Reaktionen auf die neuen Steuerbescheide.

„Das Scholz-Modell sollte die alte Ungerechtigkeit beseitigen, hat diese aber noch verstärkt“, so Hobusch. Er kritisiert das Gericht, das die Gesetzesbegründung widerspiegelte, anstatt sich intensiv mit dem Einzelfall zu beschäftigen. Das Gericht habe es sich einfach gemacht und fungiere als verlängerter Arm der Finanzverwaltung.

Hobusch sagte weiterhin, dass das Urteil des Gerichts in sich unschlüssig sei. Auf der einen Seite stehe die typisierende Betrachtung, die in einem Massenverfahren verwendet werde, andererseits die unzureichende Einbeziehung der individuellen Umstände. Das sei inakzeptabel.

Im Freistaat Sachsen befinden sich 80 Prozent der Wohnungen in privatem Eigentum, was die Bedeutung gerechter Steuerregelungen unterstreicht. Haus & Grund Sachsen vertritt mit 10.000 Mitgliedern den größten Wohneigentümerverband in den neuen Bundesländern und bietet umfassende Beratungsdienstleistungen an.

Die Moritzburger Grundsteuerrebellen unterstützen Haus & Grund. Oberrebell Torsten Küllig sagte: „Die Klageabweisung ist sehr enttäuschend. Gerade im Hinblick auf Finanzgerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern hätte ich mir mehr Mut von den sächsischen Finanzrichtern gewünscht, zumal es offenkundig strukturelle Fehlbewertungen bei den pauschalierten Bodenrichtwerten zu geben scheint. Man kann den Eindruck gewinnen, dass die sächsichen Richter am Finanzgericht die Rechtsfindung gegenüber den eigenen Karrierechancen subsidiär einordnen." (MN/um)

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