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Auf Sachsens größtem See können ab April Schiffe fahren

Bisher waren Einzelgenehmigungen nötig, um den Bärwalder See zu befahren (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa
Bisher waren Einzelgenehmigungen nötig, um den Bärwalder See zu befahren (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa

Der Bärwalder See wird für Bootsfahrer einfacher zugänglich: Ab April ist keine Einzelgenehmigung mehr nötig. Es gelten klare Regeln – und geschützte Zonen.

Ab April können Fahrgastschiffe und Sportboote Sachsens größten See ohne Einzelgenehmigung befahren. Zwei Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen machen die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Bärwalder Sees in der Lausitz möglich, wie die Behörde mitteilte. 

«Das ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umwandlung des früheren Tagebaues Bärwalde zu einem überregionalen Zentrum der Erholung und des Wassersports», sagte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion. Zugleich lasse die Freigabe die Lausitz als aufstrebende Wassersport- und Wassertourismusregion noch stärker strahlen. Die Gemeinde Boxberg (Oberlausitz) und die Investoren hätten nun Planungssicherheit bei der Entwicklung weiterer touristischer Angebote.

Drei Schutzzonen bleiben für den Naturschutz

Aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen dürfen drei Flächen des rund 13 Quadratkilometer großen Gewässers nicht befahren werden. Wie bisher ist in der Seemitte eine trapezförmige Fläche gesperrt. Sperrbereiche gibt es auch an der Westbucht nördlich von Uhyst sowie an der Ostbucht südlich des Boxberger Strandes. 

In den freigegebenen Bereichen ist die Nutzung zwischen dem 1. Juni und dem 30. September ohne Einschränkungen möglich, von November bis März ist sie untersagt. Im April, Mai und Oktober können Schiffe und Boote den See von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang befahren.

«Die Nutzer des Sees, insbesondere die Hobby-Kapitäne, wissen jetzt genau, was wo und zu welcher Zeit auf dem See möglich ist», sagte Landesdirektionspräsident Bélafi. Zugleich sei für den Schutz seltener Vögel gesorgt.

Bisher mussten für Schiffsfahrten Einzelzulassungen beantragt werden - verbunden mit hohem Aufwand für Nutzer und Behörden, so die Landesdirektion. Diese Regelung entfällt nun.

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