Das Verfahren wegen des Verbots des Salafisten-Vereins Ansaar International wird Mitte August fortgesetzt. Am 15. August wird der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig weitere Zeugen anhören, wie das Gericht auf Anfrage am Donnerstag mitteilte.
Das Bundesinnenministerium hatte die Organisation vor gut zwei Jahren mit der Begründung verboten, dass die Spendensammlungen von Ansaar in der Absicht erfolgt seien, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben. Weil der Verein gegen das Verbot geklagt hatte, müssen sich nun die höchsten deutschen Verwaltungsrichter mit dem Fall beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständig.
Am Mittwoch hatte der Vorsitzende des Vereins den Vorwurf zurückgewiesen, mit den Spendengeldern terroristische Vereinigungen im Ausland unterstützt zu haben. Die Gelder seien ausschließlich für Hilfsprojekte verwendet worden, hatte Joel Kayser der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Es seien auch niemals Zahlungen an Terrorgruppen erfolgt, um Hilfsprojekte durchführen zu können, hatte der 43-Jährige betont.
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