In Sachsen dürfen zum Gesundheitsschutz nicht mehr als zehn Menschen zusammen den Jahreswechsel feiern. Grund für die Beschränkung sei die weitere Eindämmung der Corona-Pandemie mit Blick auf die Omikron-Variante, wie das Sozialministerium jüngst die Verschärfung der Regeln erklärte. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Bis Anfang der Woche lag die Obergrenze für private Zusammenkünfte noch bei 20 Menschen.
Weitreichendere Einschränkungen gelten nach wie vor, sobald ein Ungeimpfter dabei ist. Dann sind Treffen nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person erlaubt.
Komplett verboten sind Feiern auf öffentlichen Plätzen. Außerhalb der eigenen Unterkunft darf zudem kein Feuerwerk angezündet oder mitgeführt werden. Außerdem können die kreisfreien Städte und Landkreise auf bestimmten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot verhängen.
Clubs, Bars, Theater und andere Kultureinrichtungen bleiben zum Jahreswechsel geschlossen. Restaurants und andere gastronomische Betriebe dürfen mit der 2G-Regel (geimpft oder genesen) öffnen, jedoch weiterhin nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. In geschlossenen Räumen wie etwa Läden sowie in Bussen, Bahnen und Taxis ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Ausgangsbeschränkungen gelten für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen mit einem Corona-Inzidenz-Wert von mehr als 1000 auch zu Silvester und Neujahr zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Ausnahmen davon gibt es an beiden Tagen für den Besuch eines Gottesdienstes. Zuletzt lagen jedoch alle Landkreise und kreisfreien Städte deutlich unter dem kritischen Wert.
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