Corona bringt einiges durcheinander und viele Gewerbetreibende an die Grenze ihrer Existenz. Dennoch laufen viele Prozesse weiter. Bis spätestens Ende Juli 2021 (bzw. Ende Februar 2022, wenn diese über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird) muss die Einkommenssteuererklärungen für 2020 abgeben werden, bei der jeder irgendwie versucht für sich das Optimum herauszuholen.
Wir haben mit dem Dresdner Wirtschaftsberater Steffen Siegfried Ottmann gesprochen, der sich seit 25 Jahren dem Thema Steuern sparen und dem Vermögensaufbau bei Normalverdienern widmet.
Sie beraten seit nunmehr 25 Jahren Familien und Alleinstehende mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen. Auf welche Fragestellungen stoßen Sie am häufigsten?
Ottmann: „Für viele Menschen ist das Steuerrecht nach wie vor ein sehr komplexes Konstrukt, welches augenscheinlich nur von Besserverdienenden durchschaut und steuermildernd genutzt werden kann. Darum beschäftigen sich auch so wenige Normalverdiener aktiv mit diesem Thema. Wenn sie dann einmal bei mir am Tisch saßen und wir uns gemeinsam die aktuelle Situation angeschaut haben, höre ich oft: „Ach, das funktioniert auch bei mir, super.“ Aber es gibt natürlich auch Lebenssituationen, in denen bestimmte Varianten nicht ratsam bzw. gar nicht umsetzbar sind.“
Sie haben sich auf normal- und besserverdienende Menschen spezialisiert. Warum?
Ottmann: Nun¬ja, als ich vor 25 Jahren gestartet bin, stellte ich fest, dass dieser Bereich eine Marktlücke darstellte. Klassische Finanz- und Versicherungsberatung gab es „an jeder Ecke“, aber darüber hinaus kaum wirkliche Alternativen. Über die Jahre habe ich die Sorgen, Nöte, aber auch die Möglichkeiten meiner Mandanten viel besser verstanden und bin heute sehr gern für sie da.
Sie sind kein klassischer Steuerberater, kennen sich aber durchaus in diesem Bereich aus. Woher stammt die Kompetenz?
Ottmann: Richtig, unter dem Dach der Wirtschaftsberatung Dresden bieten zugelassene Fachleute, in Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern der rechts- und steuerberatenden Berufe, Lösungen für Durchschnitts- bis Besserverdiener an, um Steuergelder nach geltendem Recht ins eigene Privatvermögen zurückzuführen. Aber ganz klar, ich bin kein Steuerberater. Bei der Beratung und der Umsetzung dieser Programme bin ich auf die Kooperation mit den jeweiligen Steuerkanzleien angewiesen. Wir können hier auf eine belastbar gewachsene Synergie, mit ortsansässigen Steuerberatern, vertrauen.
Das klingt ein wenig nach einer Versicherungsagentur.
Ottmann: (schmunzelt) Nein, wir sind ganz bewusst kein Finanzdienstleister, Vermögensberater oder Versicherer. Sprich, es gibt bei uns im Haus keine Beratung zu den Themen Versicherungen, Bausparen, Riester – Rente, Rürup – Rente, betriebliche Altersvorsorge, Aktien (-Fonds) oder ähnlichem. Dafür gibt es Banken und Versicherungsagenturen bzw. Finanzberater. Wir sind ein „echtes“ Wirtschaftsberatungsinstitut und konzentrieren uns auf Segmente, die wir seit Jahren erfolgreich bedienen. Den klassischen Bauchladen gibt es bei uns nicht. Wenn es wirklich nicht passen sollte, wird es auch nicht irgendwie passend gemacht.
Auf welchem Fachgebiet fühlen Sie sich richtig wohl?
Ottmann: Jeder weiß, dass sich Großverdiener in Deutschland – rein theoretisch – im Spitzensteuersatz bewegen. Es ist aber auch genauso allgemein bekannt, dass sich genau diese Einkommensklassen, zumeist völlig legal, prozentual in die Abgabenlast eines Geringverdieners “runterdrücken” lassen. Wer in Deutschland aber prozentual die größte steuerliche Belastung zu tragen hat, ist der Durchschnitts- bis Besserverdienende. Das Steuerrecht ist aber für alle gleich – und wir haben uns genau auf diese Einkommenskategorien spezialisiert. Das heißt wir prüfen, welche Möglichkeiten Sie gesetzeskonform zur Anwendung bringen dürfen, um zusätzlich zur simplen Steuererklärung Steuergelder ins Privatvermögen zurückführen zu können.
Wie finden Sie raus, ob es passt oder nicht?
Ottmann: Als Erstes gibt es ein kurzes Kennenlernen am Telefon. Da merkt man schon, ob die Chemie stimmt. In einem unverbindlichen Termin wird es darum gehen, einen transparenten Einblick in unsere Arbeitsweise zu geben und gemeinsam die jeweilige steuerliche Situation zu erarbeiten und zu erfassen, um dann im Nachgang anhand einer Tiefenprüfung feststellen zu können, welche Möglichkeiten genutzt werden können.
Bei diesem Termin wird weder eine vertraglich bindende Unterschrift geleistet, noch eine Kostennote erstellt. Eingangsparameter für einen solchen Grundlagentermin ist eine Mindesthaushaltssteuerbelastung von 5000 Euro Lohnsteuer im Jahr. In bestimmten Konstellationen bietet sich bereits ein Beratungsansatz, bei etwas weniger Jahressteuerbelastung. Das gilt es im Einzelfall zu prüfen. Verständlicher ausgedrückt bedeutet dies, ein Singlehaushalt sollte über ein Mindestnettoeinkommen von 1800 Euro und eine Ehe- oder Lebensgemeinschaft über mindestens 2600 Euro Haushaltsnettoeinkommen im Monat verfügen.
Wie sieht ein ideales Beratungsprojekt für Sie aus?
Ottmann: Der Idealfall eines Beratungszyklus endet in einem neu gewonnen Mandat – selbstverständlich. Wenn die Programme greifen, geht dies mit einer gesetzeskonformen Steuerrückführung von Minimum 4000 Euro, in der Spitze durchaus bis 25.000 Euro, in den folgenden zehn Jahren einher. Wohlgemerkt zusätzlich zu den bisher erreichten Steuererstattungen, welche bereits Jahr für Jahr mit der eingereichten Steuererklärung erzielt wurden.
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Vielen Dank in den kurzen Einblick in Ihre Arbeit. Viel Erfolg weiterhin. Das Interview führte Thomas Wolf im Januar 2021 für Sie.