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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Mord im Auwald

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Mehr als drei Jahre nach dem Mord an einer jungen Mutter im Leipziger Auwald ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft verworfen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit (Az.: 5 StR 452/22). Der damals 31 Jahre alte Mann hatte seiner Ex-Freundin im April 2020 im Auwald aufgelauert, als sie mit ihrem Baby dort spazieren ging. Mindestens zehn Mal schlug er mit einem Hammer auf sie ein. Das Opfer starb zwei Tage später. Der Säugling blieb unverletzt.

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