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Einer der verurteilten Juwelendiebe weiter auf freiem Fuß

Aktuell befinden sich vier der Verurteilten im offenen Vollzug in Berlin. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa
Aktuell befinden sich vier der Verurteilten im offenen Vollzug in Berlin. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa

Mit der Urteilsverkündung kamen drei wegen des Einbruchs in das Dresdner Grüne Gewölbe Beschuldigte zunächst auf freien Fuß. Inzwischen verbüßen sie ihre Reststrafen - bis auf einen.

Einer der verurteilten Juwelendiebe des Grünen Gewölbes in Dresden ist weiter auf freiem Fuß. Der 25-Jährige wurde bisher nicht zum Strafantritt geladen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden sagte. Die Vollstreckung sei trotz mehrfacher Nachfrage bisher nicht durch den zuständigen Jugendrichter am Berliner Amtsgericht Tiergarten eingeleitet worden. Erst dann könne die Dresdner Staatsanwaltschaft diese übernehmen.

Wegen des fortgeschrittenen Alters soll der 25-Jährige aus dem Berliner Remmo-Clan seine Reststrafe jetzt im normalen statt im Jugendstrafvollzug verbüßen - wie sein bereits inhaftierter Zwillingsbruder.

Verurteilte im offenen Vollzug

Aktuell befinden sich vier der Verurteilten im offenen Vollzug in Berlin. Darunter ist auch ein Juwelendieb, der zunächst seine Jugendstrafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum absitzen musste. Offener Vollzug sei die Regel für Strafgefangene, sagte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte. Die Eignung dafür, ob sie die Justizvollzugsanstalt für die Dauer einer Arbeit oder Ausbildung tagsüber verlassen könnten, werde geprüft «und das dann auch kontrolliert». 

Spektakulärer Kunstdiebstahl

Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten. Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden fünf junge Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, die rechtskräftig sind. 

Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden im Zuge einer Verständigung, die die Rückgabe des Großteils der Beute beinhaltete. Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Ein weiterer Verurteilter blieb hinter Gittern, er hatte dem Deal nicht zugestimmt - und ein Angeklagter wurde freigesprochen.

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