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Falsche Corona-Atteste: Staatsanwalt plädiert auf Haftstrafe

Die Strafprozessordnung liegt zum Prozessauftakt im Amtsgericht. / Foto: Swen Pförtner/dpa
Die Strafprozessordnung liegt zum Prozessauftakt im Amtsgericht. / Foto: Swen Pförtner/dpa

Im Prozess gegen eine Ärztin wegen gefälschter Corona-Atteste am Landgericht Dresden hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Hausärztin aus Moritzburg während der Corona-Pandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung Atteste ausstellte, die vom Tragen der Schutzmaske, vom Impfzwang oder Schnelltest per Nasen- oder Rachenabstrich befreiten, wie Vertreter der Anklagebehörde in seinem Plädoyer am Dienstag sagte.

Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit trotz Gesetzesverschärfung 2021 und deutlicher Warnungen durch die Landesärztekammer Sachsen fortgesetzt, sagte der Staatsanwalt. Er forderte auch ein Berufsverbot von vier Jahren und die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 47.000 Euro. Pro Attest habe sie mindestens 30 Euro kassiert und sich daher unter anderem wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zusammen 1003 Fällen schuldig gemacht.

Der Prozess hatte im November 2023 begonnen. Die Medizinerin äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Aus Sicht der Anklage ist «zweifelsfrei» erwiesen, dass sie aus Überzeugung gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen in der Pandemie gehandelt habe, mit hoher krimineller Energie, so der Staatsanwalt. Sie habe die Atteste nach Angaben der Empfänger ausgestellt, bevor sie die Menschen bei den Sammelterminen traf und da eine Behandlung nur vorgetäuscht.

Die Plädoyers werden am 11. Juni mit der Verteidigung fortgesetzt, ein Urteil soll noch im Juni gesprochen werden.

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