Im Prozess um den Tod der Studentin «Hanna» hat das Landgericht Traunstein einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Eine Vertretungskammer bewertete den Antrag der Verteidigung als unbegründet, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Hintergrund des Antrags war ein Mail-Wechsel zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis zum 5. März angesetzt. Die «Bild»-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.
Die Vertretungskammer begründete ihre Ablehnung des Befangenheitsantrag sowohl mit dem Kontext des Mail-Verkehrs als auch mit dem weiteren Verfahrensgang. Die Vorsitzende Richterin habe in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilt, der im Wesentlichen den Inhalt der rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte - so dass eine Besorgnis der Befangenheit nicht bestehe.
Die Anwälte hatten angeführt, die Mails ließen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.
Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Ein inzwischen 22-Jähriger ist wegen Mordes angeklagt. Er schweigt vor Gericht.
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