Eine 45-jährige Frau sowie ihr 37-jähriger Lebensgefährte sind am Mittwoch vom Landgericht Hanau wegen der Einschleusung von Ausländerinnen, Urkundenfälschung sowie Steuerhinterziehung verurteilt worden. Sie erhielten jeweils drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Duo hatte gestanden, von 2018 bis 2020 illegale Prostituierte aus China eingeschleust und an private Bordelle in mehreren Bundesländern vermittelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 3350 Js 16618/19)
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten in mindestens 14 Fällen Chinesinnen teilweise mit gefälschten chinesischen Pässen oder falschen oder abgelaufenen polnischen sowie spanischen Aufenthaltsgenehmigungen nach Deutschland geholt hatten. Die Frauen, so das Gericht, hatten anschließend in Terminwohnungen in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen gearbeitet und 50 Prozent der Einnahmen abgeben müssen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte das Ermittlungsverfahren geführt, nachdem zunächst in Nürnberg und später in anderen Städten illegale Prostituierte festgenommen worden waren. Dabei stießen Ermittler der Bundespolizei aus Frankfurt auf das Paar, das vom Main-Kinzig-Kreis aus die Einschleusungen sowie die Verteilung der Frauen koordiniert hatte.
Einen Großteil der nicht versteuerten Einnahmen transferierte das Paar über chinesische Online-Dienste in die Volksrepublik. Die Frau, die einen deutschen Pass hat, und der Mann, der die chinesische Staatsangehörigkeit besitzt, hatten umfassende Geständnisse abgelegt und zugegeben, die Umsatzsteuer nicht abgeführt zu haben. Der Steuerschaden von rund 90 000 Euro soll nun als Wertersatz eingezogen werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH