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Knallerei vor Silvester: Polizei rückt in Sachsen aus

Die Polizei ist in Sachsen mehrfach ausgerückt, weil Menschen bereits vor Silvester Böller und Raketen gezündet haben. (Symbolbild) / Foto: Christoph Reichwein/dpa/dpa-tmn
Die Polizei ist in Sachsen mehrfach ausgerückt, weil Menschen bereits vor Silvester Böller und Raketen gezündet haben. (Symbolbild) / Foto: Christoph Reichwein/dpa/dpa-tmn

Raketen und Böller dürfen erst an Silvester gezündet werden. Trotzdem gab es nach dem Verkaufsstart des Feuerwerks bereits Knallerei in Sachsen. Die Polizei berichtet von mehreren Einsätzen.

Weil einige Menschen bereits vor Silvester Feuerwerk gezündet haben, ist die Polizei in Sachsen zu mehreren Einsätzen ausgerückt. Davon berichten die Polizeistationen in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Görlitz. Größere Unfälle oder Brände habe es bislang nicht gegeben, hieß es. Das Abbrennen von Feuerwerk ist erst am 31. Dezember erlaubt.

In Coswig haben Polizisten einen großen selbstgebastelten Böller beschlagnahmt. Ein 17-Jähriger soll den Sprengkörper selbst gebaut haben, wie die Polizei Dresden mitteilte. Einsatzkräfte des LKA fanden den Böller bei einer Wohnungsdurchsuchung, wie es hieß. Die Beamten ermitteln nun gegen den Jugendlichen wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Polizei findet illegale Böller

Polizisten ertappten am Samstagabend in Görlitz einen 38-Jährigen dabei, wie er einen Böller zündete und auf die Straße warf. Der Mann hatte einen weiteren Böller dabei, der nicht zugelassen war. Er bekam laut Polizei eine Anzeige wegen unerlaubten Umganges mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Bei einer Kontrolle in Sohland an der Spree (Landkreis Bautzen) fanden Polizisten im Kofferraum einer 25-Jährigen am Samstag Böller, für die man eine besondere Erlaubnis braucht. Eine solche Erlaubnis hatte die Frau laut Polizei nicht. Die Beamten beschlagnahmten das Feuerwerk und ermitteln wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Feuerwerk erst an Silvester erlaubt

Der offizielle Verkauf von Feuerwerk findet in Deutschland an den letzten drei Werktagen des Jahres statt, das Abbrennen von Raketen und Böllern ist aber erst an Silvester und Neujahr erlaubt. Außerdem gibt es in Kommunen unterschiedliche Verbotsregelungen. Bei Verstößen drohen Strafen: Im sächsischen Zwickau etwa können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

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