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Statt Gefängnis: Vollzug in freien Formen für Frauen

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Auch für weibliche Strafgefangene gibt es fortan die Möglichkeit, ihre Haft im sogenannten Vollzug in freien Formen statt im Gefängnis zu verbüßen. Ein entsprechendes Projekt mit dem Titel «Halbe Treppe» sei im Wilsdruffer Ortsteil Mohorn gestartet, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Damit sei Sachsen bundesweit Vorreiter. Am Mittwoch sollten die ersten beiden Frauen dort aufgenommen werden. Für bis zu drei Frauen sei das Projekt zunächst ausgelegt, später könnte das Ganze auf bis zu sechs Plätze erweitert werden, hieß es.

Für männliche Strafgefangene gibt es bereits solche Einrichtungen in Sachsen. So betreibt der Verein Seehaus in Neukieritzsch bei Leipzig zwei Wohngemeinschaften mit Plätzen für 14 straffällig gewordene Jugendliche. Seit August 2021 gibt es zudem Vollzug in offenen Formen für bis zu vier verurteilte Männer im Projekt «Pier 36» in Dresden.

Ziel sei, dass Betroffene durch stärkere Resozialisierungsbemühungen besser in der Lage sind, später ein straffreies Leben zu führen, erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne). «Unser Projekt will den Frauen eine alternative Möglichkeit eröffnen, mit pädagogischer Unterstützung und bedarfsgerechten Angeboten an ihrer weiteren Lebensgestaltung zu arbeiten», erklärte die Teamleiterin des Trägers Outlaw gGmbH, Simone Stüber. Zum Tagesablauf gehörten neben praktischen und handwerklichen Arbeiten Sport und Freizeitangebote.

Um statt im Gefängnis im Vollzug in freien Formen unterzukommen, müssen Verurteilte den Angaben nach besondere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört vor allem, dass dort keine Straftaten begangen werden und keine Fluchtgefahr besteht. Zudem dauert der Aufenthalt mindestens sechs Monate.

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