Der sächsische AfD-Politiker Roland Ulbrich ist von seinem Amt als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichtes der AfD zurückgetreten. Wie der AfD-Bundesverband am Mittwoch auf seiner Website mitteilte, übernimmt der 61-Jährige damit die «Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses» des Gremiums. Aus diesem könne sich der Eindruck ergeben, er «mache sich mit seiner Rechtsprechung eine Begrifflichkeit und einen Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen». Ulbrich war für eine Nachfrage zunächst nicht erreichbar.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte am Montag bekannt gegeben, Ulbrich aus ihren Reihen ausschließen zu wollen. Er habe «in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen». Zudem beantragte der Landesvorstand in Abstimmung mit der Bundesspitze ein Parteiausschlussverfahren. Zu den genauen Hintergründen äußerte sich die AfD nicht. Man sei zum Handel gezwungen, hieß es. Ulbrich galt in der AfD als Rechtsaußen und war auch in der Partei umstritten. Er stammt aus Düsseldorf und ist von Beruf Rechtsanwalt.
Der geplante Fraktionsausschluss wird allerdings nicht wie angenommen an diesem Mittwoch erfolgen. AfD-Fraktions- und Parteichef Jörg Urban machte dafür am Dienstag Regularien geltend. «Die Frist ist bis morgen nicht haltbar.» Deshalb werde das am Mittwoch nicht entschieden. Sollten sich die Vorwürfe gegen Ulbrich bestätigen, werde das AfD-Schiedsgericht sicherlich auch dem Antrag auf Parteiausschluss folgen.
Urban beschreibt die Personalie Ulbrich als einen Einzelfall. «Wir haben keine Extremisten in unseren Reihen. Und wenn der Verdacht besteht, dann setzen wir uns damit auseinander. Das machen wir gerade in dem Fall Roland Ulbrich sehr intensiv», sagte Urban.
Der Parteichef sah auch keinen Bedarf, das Prozedere für eine Aufnahme in die AfD zu ändern. «Ich glaube, wir prüfen unsere Mitgliederaufnahme viel intensiver als andere Parteien, gerade was die vorherige Mitgliedschaft in gewissen Vereinigungen anbelangt.» Es ließe sich aber nie ganz verhindern, dass man erst hinterher merke, wenn jemand nicht mit den Parteigrundsätzen einhergehende Ansichten vertrete. «Wichtig ist, dass man dann eben reagiert, wenn so etwas auftaucht.»
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hatte den AfD-Landesverband im Dezember 2023 als «rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Die AfD will nun auf juristischem Wege Einsicht ist das dazugehörige Gutachten erzwingen.
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