Der juristische Honig-Streit zwischen TV-Satiriker Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker geht in die nächste Instanz. Die Anwälte des Moderators haben Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichts Dresden in der Sache eingelegt. Die Schrift sei am 7. März eingegangen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der zuständige 4. Senat werde sich mit der Sache befassen und entscheiden oder verhandeln.
Böhmermann wollte Bienenzüchter und Honigproduzent Rico Heinzig aus Meißen den Vertrieb von und die Werbung für einen nach einer Sendung des «ZDF Magazin Royale» im November 2023 kreierten «Beewashing»-Honig mit dessen Namen und Gesicht verbieten. Eine Zivilrichterin hatte das Ansinnen eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 8. Februar aber als «in der Sache unbegründet» zurückgewiesen.
Heinzig war ohne vorherige Rückfrage in einem Bericht über Firmen genannt und gezeigt worden, die «Beewashing» als eine Form des Greenwashings betreiben würden - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Wort für Bienen. Als satirische Reaktion brachte der Unternehmer einen «Beewashing»-Honig heraus und warb dafür in einem Dresdner Supermarkt mit Namen, Bild und Zitaten aus der Sendung. Eine Unterlassungserklärung der Gegenseite hatte Heinzig verweigert - und Böhmermann daraufhin geklagt.
Die Gegenseite spiele auf Zeit, «die wollen mich mürbe machen», bis ihm Geld und Geduld ausgingen, kommentierte Heinzig die Entwicklung. Angesichts der Eindeutigkeit des erstinstanzlichen Urteils «bin ich enttäuscht, das ist kein schöner Stil». Aufgeben werde er dennoch nicht. «Ich bin kein Streithansel, sondern rein in der Verteidigung, und muss auch keine Werbung damit machen.» Er habe den ersten Prozess gewonnen, «wegen mir kann das so bleiben».
Aus Sicht der Zivilrichterin hatte Heinzig «ein geeignetes Mittel» gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise und für die Öffentlichkeit klar erkennbar mit dem Fall auseinanderzusetzen. Der Moderator müsse Reaktionen derer in Kauf nehmen, die durch seine Beiträge ins Rampenlicht gezogen und beeinträchtigt würden.
Vor der Urteilsverkündung hatte Heinzig den «Beewashing»-Honig aus dem Programm genommen, um im Erfolgsfall der Gegenseite eine mögliche Umsatzbeteiligung im Zusammenhang mit Schadenersatz zu vermeiden. Die laut dem Imker begehrten Restbestände des Streitobjekts bleiben nun weiter unter Verschluss - bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
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