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Taschengeld für Kinder in Dresden, Chemnitz und Leipzig

Bundesweit verfügen Kinder über mehr als 3 Milliarden Euro

Schon vor zwei Jahren haben die sechs- bis 13-jährigen Kinder in Deutschland rund 3,3 Milliarden Euro in bar bekommen. Der größte Teil dieser Einnahmen besteht mit 1,9 Milliarden Euro aus dem Taschengeld. Weitere 1,4 Milliarden Euro erhalten die Kinder durch Geldgeschenke, beispielsweise zu Weihnachten oder für gute Noten.

Das ergab die Untersuchung von Iconkids & Youth.


„Beim Geld hört die Freundschaft auf“. „Wir drehen jeden Cent zweimal um“. „Geld alleine macht nicht glücklich, aber es beruhigt die Nerven“. Sprüche und Lebensweisheiten rund ums Geld begleiten uns täglich.

Doch wann fängt es an, das Wirtschaften, Sparen und Verschleudern?


Für die meisten Kinder ist das Taschengeld der Starter in die Konsumwelt. Gespart wird aufs Handy, aufs Fahrrad, auf Computerspiele, Markenklamotten. Und Generationen von Eltern machen sich Gedanken, wie hoch soll in welchem Alter das Taschengeld sein? Unabhängig vom Einkommen und der Anzahl der Geschwister geben die Jugendämter Empfehlungen heraus.

Taschengeldempfehlung vom Jugendamt

4 - 5 Jahre  50 Cent wöchentlich
6 - 7 Jahre 1,50 bis 2 Euro wöchentlich
8 - 9 Jahre 2 bis 3 Euro wöchentlich
10 -11 Jahre 13 bis 16 Euro monatlich
12 -13 Jahre 20 bis 22 Euro monatlich
14 -15 Jahre 25 bis 30 Euro monatlich
16 -17 Jahre 35 bis 45 Euro monatlich
18 Jahre  70 Euro monatlich

Der Schulanfang ist auch ein guter Zeitpunkt für das erste Taschengeld. Wobei die Kinder in den ersten drei Jahren wöchentlich eine gewisse Summe bekommen sollten, später monatlich. Wird Taschengeld erst einmal gezahlt, sollte dessen Entzug nicht als Strafe dienen.

Noch mehr Tipps im Umgang mit Taschengeld auf familie.de

1. Entsprechen diese Empfehlungen auch den Empfehlungen des Jugendamtes
Dresden?

Grundsätzlich folgt das Dresdner Jugendamt den Empfehlungen anderer Jugendämter in Deutschland. Im Einzelfall ist Augenmaß gefragt. Das heißt: Die Höhe des Taschengelds ist u. a. abhängig vom Einkommen der Eltern, der Anzahl der Geschwisterkinder, vom Alter des Kindes und davon, was das Kind davon bezahlen soll oder muss. Für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern gibt es auf dem Dresdner JugendServer und dem Dresdner ElternWeb hilfreiche Informationen zu diesem Thema.

2. Welche Erfahrungen gibt es, können Jugendliche mit Geld umgehen oder steigt die Verschuldungsrate bei Jugendlichen?
Über einen etwaigen Anstieg der Verschuldungsrate unter Jugendlichen in Dresden liegen dem Jugendamt keine belastbaren Zahlen vor. Erfahrungsgemäß führen vor allem Telefon- und Internetkosten zu Schulden bei den jungen Menschen. Bei den unter 18-jährigen bleiben dabei die Eltern in der Verantwortung. Wenn Schulden und ihre Tilgung innerfamiliäre Probleme bereiten, können sich die Familien u. a. an die Erziehungsberatungstellen des Jugendamtes wenden. Die meisten Jugendlichen können sehr gut mit Geld umgehen. Förderlich wirkt in diesem Zusammenhang, wenn die Kompetenz bereits in frühen Kindertagen erworben wird. Die frühe Verantwortung für
den Umgang mit kleinen Geldbeträgen, also dem Taschengeld, ist daher eine entscheidende Empfehlung in diesem Kontext.

3. Welchen Rat geben Sie Eltern, wie sie auf überzogene Forderungen ihrer Sprößlinge reagieren sollen?
Zunächst lautet die Empfehlung, dass Kindern frühzeitig kleine Geldbeträge regelmäßig und unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Höhe des Taschengelds sollte individuell in jeder Familie ausgehandelt werden. Beim Taschengeld sollten klare Regeln gesetzt werden, z. B. ist bei Kindern und Jugendlichen zu vereinbaren, ob die Kosten für die Handyprepaidkarte enthalten sind oder nicht. Ansonsten können sich Kinder und Jugendliche grundsätzlich vom Taschengeld kaufen, was sie möchten. Bedingung ist nur,
dass es keine gefährlichen oder ungesunden Dinge sein dürfen. Schulmaterial, Nahrung und Kleidung sollten grundsätzlich nicht vom Taschenfeld gekauft werden. Ausnahmen können das mutwillige Beschädigen von
Materialien oder die besonders teure Markenkleidung darstellen. Wenn die festgesetzte Summe verteilt ist, sollten sich Eltern zurücknehmen und nicht auf weitere Forderungen eingehen und nichts ausnahmsweise darüber
hinaus finanzieren, damit der verantwortungsvolle Umgang mit dem Taschengeld gelernt werden kann. Es ist auch zu beachten, das Taschengeld weder als Mittel der Belohnung oder Bestrafung fungieren sollte.

4. Ist Zeitungen austragen eine Alternative für mehr Taschengeld?
„Zeitungen austragen“ gehört zu den leichten Arbeiten, die Kinder und Jugendliche übernehmen können. Es müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung beachtet werden, die beispielsweise Wochenend- und Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr verbieten. „Zeitungen austragen“ in den frühen Morgenstunden wird damit ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Nebenverdienst von Kindern finden
Sie auf der städtischen Internetseite .

Die Antworten aus dem Jugendamt Dresden übermittelte Diana Petters, Redakteurin Medienarbeit

Experteninterview zum Thema Taschengeld
Barbara Kettl-Römer, Jg. 1968 ist Diplom-Kauffrau und gelernte Redakteurin. Seit 1998 schreibt und lehrt sie freiberuflich. Sie ist Autorin mehrerer Bücher und legt besonderen Wert auf Praxisbezug, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit der Informationen und Tipps. Als Mutter von drei Kindern beschäftigt sie sich eingehend mit der Vermittlung von Finanz- und Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche.