RB Leipzig ist im Transfer-Dauerstreit um Ex-Stürmer Jean-Kévin Augustin auf der Zielgeraden. Nach einer vierstündigen Anhörung am Dienstag beim Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne wartet der sächsische Fußball-Bundesligist nun auf ein Urteil. Das könne aufgrund der internen Prozesse beim Cas jedoch noch Monate dauern. «RB Leipzig hat seine Punkte heute in der Anhörung vor dem Cas nochmals deutlich hinterlegt. Wir sehen uns nach wie vor im Recht und blicken der schriftlichen Urteilsverkündung daher sehr zuversichtlich entgegen», sagte Florian Scholz, Kaufmännischer Leiter Sport, am Dienstag.
Im Grundsatz geht es um die Frage, ob bei der Leihe von Augustin zu Leeds United in der Saison 2019/2020 eine Kaufpflicht greift und die Engländer eine Ablöse von 21 Millionen Euro nach Leipzig überweisen müssen oder nicht. Der Weltverband FIFA hatte Leipzig in dem Fall bereits Recht gegeben, der Erstligist aus der Grafschaft Yorkshire hatte daraufhin den Cas angerufen. RB fordert zudem fünf Prozent Zinsen pro Verzugsjahr und Rate. Die erste von drei Raten von sieben Millionen Euro war bereits am 30. September 2020 fällig gewesen. Pikant: Leipzigs im Dezember beurlaubter Trainer Jesse Marsch ist seit Februar Coach von Leeds.
Augustin war von Ende Januar 2020 bis zum Saisonende an den damaligen Zweitligisten Leeds verliehen. Der Vertrag beinhaltete eine Klausel, laut der die Briten den Franzosen im Falle des Aufstiegs kaufen müssen. Durch die Corona-Unterbrechung war der Aufstieg allerdings erst nach dem ursprünglich auf den 30. Juni 2020 terminierten Saisonende perfekt. Leeds argumentiert deshalb, dass die Verpflichtung erloschen sei.
Dahinter dürften auch sportliche Gründe stecken, denn Augustin kam auf der Insel nur zu drei Kurzeinsätzen. Im Oktober 2020 hatte sich der heute 24-Jährige dem FC Nantes ablösefrei angeschlossen, wurde jedoch wieder von Verletzungen und Krankheiten zurückgeworfen. Im Januar hatte sich Augustin wieder an die erste Mannschaft herangekämpft und war zu vier kurzen Einsätzen gekommen.
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