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Sportgerichtshof Cas verhandelt Leipzigs Augustin-Transfer

Leipzigs Spieler Dominik Szoboszlai (l-r), Dani Olmo, Angelino und Andre Silva stehen auf dem Platz. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Leipzigs Spieler Dominik Szoboszlai (l-r), Dani Olmo, Angelino und Andre Silva stehen auf dem Platz. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Transfer-Streit zwischen Fußball-Bundesligist RB Leipzig und Leeds United um den Stürmer Jean-Kévin Augustin findet in der kommenden Woche ein Ende. Der Internationale Sportgerichtshof Cas gab bekannt, den Fall am kommenden Dienstag zu verhandeln. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob bei der Leihe von Augustin nach England in der Saison 2019/20 eine Kaufpflicht greift und Leeds eine Ablöse von 21 Millionen Euro nach Leipzig überweisen muss. Der Weltverband FIFA hatte Leipzig in dem Fall bereits Recht gegeben, der Erstligist aus der Grafschaft Yorkshire hatte daraufhin den Cas angerufen.

Augustin war von Ende Januar 2020 bis zum Saisonende an den damaligen Zweitligisten Leeds verliehen. Der Vertrag beinhaltete eine Klausel, laut der die Briten den Franzosen im Falle des Aufstiegs kaufen müssen. Durch die Corona-Unterbrechung war der Aufstieg allerdings erst nach dem ursprünglich auf den 30. Juni 2020 terminierten Saisonende perfekt. Leeds argumentiert deshalb, dass die Verpflichtung erloschen sei.

Dahinter dürften auch sportliche Gründe stecken, denn Augustin kam auf der Insel nur zu drei Kurzeinsätzen. Im Oktober 2020 hatte sich der heute 24-Jährige dem FC Nantes abslösefrei angeschlossen, wurde jedoch wieder von Verletzungen und Krankheiten zurückgeworfen. Im Januar hatte sich Augustin wieder an die erste Mannschaft herangekämpft und war zu vier kurzen Einsätzen gekommen.

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