Nach dem Nachweis von Geflügelpest in Dresden hat die Landeshauptstadt eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Betroffen davon sei eine 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe, hieß es in einer Mitteilung von Freitag. Ziel sei die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Wegen der landesweiten Verbreitung des Virus sei von einem hohen Risiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, hieß es. Das Virus war am Mittwoch bei zwei toten Schwänen und einer Wildgans vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden.
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten