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BGH überprüft Urteil zu tödlicher Brandstiftung in Beilrode

Der Bundesgerichtshof in Leipzig. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Der Bundesgerichtshof in Leipzig. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Bundesgerichtshof in Leipzig beschäftigt sich am Mittwoch (Beginn: 10.30 Uhr) mit dem Tod eines gehbehinderten Mannes bei einem Feuer in einem Haus in Beilrode in Nordsachsen. Das Landgericht Leipzig hatte einen damals 72-Jährigen im Oktober 2022 wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er soll das Feuer im Juni 2020 in dem Einfamilienhaus seiner Lebensgefährtin gelegt haben. Dabei war der 47 Jahre alte Sohn der Frau ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat ursprünglich als Mord angeklagt, der Beschuldigte Mann hatte die Brandstiftung bestritten.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter haben Revision gegen das Urteil eingelegt (Az.: 5 StR 215/23). Darüber muss nun der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheiden.

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