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Frau vor Kindern «massakriert»: Höchststrafe für Ehemann

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Kinder von Nadra G. mussten zusehen, wie ihre Mutter stirbt - niedergestochen vom eigenen Ehemann. Acht Monate später hat das Landgericht Zwickau den 36-jährigen Afghanen nun wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter stuften die Tat als besonders verwerflich ein. Er habe seine Ex-Partnerin nicht nur getötet, sondern vor den Augen der fünf Kinder massakriert und abgeschlachtet, sagte Richter Torsten Sommer am Donnerstag in der Urteilsbegründung. Das Gericht stellte daher die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Rückblende: Nach wiederholter Gewalt und Drohungen trennt sich Nadra G. im September 2022 von ihrem Mann. Beide sind nach islamischem Recht verheiratet und einige Jahre zuvor nach Deutschland gekommen. Sie haben vier Kinder, mit dem fünften ist sie bei der Trennung hochschwanger. Zunächst kommen Mutter und Kinder im Frauenhaus unter. Damit der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht abreißt, ermöglicht die Frau regelmäßige Treffen.

So auch am 11. Februar in einer Turnhalle in Crimmitschau. Was die Frau nicht wissen kann: Dieses Mal hat ihr ehemaliger Partner ein Messer in seiner Jackentasche versteckt. Als eine Betreuerin kurz den Raum verlässt, sticht er seine Ex-Frau nieder.

Elf Mal rammt er das Messer in ihren Körper, doch schon der erste Stich trifft ihr Herz und lässt sie bewusstlos zusammenbrechen, wie es vor Gericht heißt. Die 33-Jährige verblutet in kurzer Zeit. Ein anderer Stich in die Schläfe dringt tief in ihren Kopf ein.

«Sie konnte nicht mit diesem unmittelbaren Angriff rechnen», sagte Richter Sommer. «Sie hatte gar nicht die Chance, sich zu wehren.» Das Gericht ging daher von einer heimtückischen Tat aus niedrigen Beweggründen aus. «Sie haben Nadra als Ihr Eigentum betrachtet, mit dem Sie machen können, was Sie wollen», ergänzt Sommer an den 36-Jährigen auf der Anklagebank gewandt.

Mit dem Urteil folgten die Richter den Anträgen von An- und Nebenklage. Mit der Bluttat habe er seine Kinder schwer traumatisiert, sagte Staatsanwältin Barbara Gremm in ihrem Plädoyer. Zudem rügte sie sein Verhalten im Prozess als «unwürdiges Possenspiel». So habe er einen epileptischen Anfall vorgetäuscht und damit einen Notarzteinsatz provoziert sowie versucht, mit einem Hungerstreik das Verfahren zu verhindern.

«Der Angeklagte kennt nur ein Wort und das ist ich», sagte Gremm. Dagegen hätten Zeugen die getötete Frau als freundlich, offen und fröhlich geschildert, die sich liebevoll um die Kinder gekümmert habe.

Der 36-Jährige hatte vor Gericht den Angriff zugegeben. Sein Verteidiger Björn Scheibe sprach am Donnerstag von einem «emotionalen Ausbruch». Die Familie sei für seinen Mandanten wichtiger Halt im Leben gewesen. Dieser sei mit dem Auszug seiner Frau samt der Kinder weggebrochen. Scheibe plädierte auf Mord, sah aber die Voraussetzung nicht gegeben, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Solche Gewaltverbrechen werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. Das Urteil des Zwickauer Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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