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Angeklagter bestreitet sexuelle Kontakte mit Insassin in JVA

Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Im Verfahren um sexuellen Missbrauch in einer Chemnitzer Justizvollzugsanstalt hat der angeklagte Beamte die Vorwürfe bestritten. Zwar räumte sein Anwalt am Mittwoch am Amtsgericht ein, dass es ein einvernehmliches Verhältnis zwischen dem Mann und einer Insassin gegeben habe. Es sei ein Fehler gewesen, ihr WhatsApp-Nachrichten zu schreiben, sagte der Angeklagte. Sexuelle Kontakte habe es aber nicht gegeben. Diese Vorwürfe seien «völliger Quatsch».

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53 Jahre alten Mann vor, die Frau an zwei Tagen im März 2022 aufgefordert zu haben, ihm bei Reinigungsarbeiten im Keller der JVA Chemnitz zu helfen. Dort habe er sie angewiesen, sich auszuziehen. Anschließend soll er Oralverkehr mit ihr gehabt haben. Die Anklage wertet dies als sexuellen Missbrauch von Gefangenen. Der Mann war als Sicherheitstechniker in der JVA Chemnitz tätig, arbeitet derzeit aber nicht mehr dort. Zum Zeitpunkt der angeblichen Vorfälle war die Frau im offenen Vollzug. Aus gesundheitlichen Gründen konnte sie am ersten Verhandlungstag nicht anreisen. Ein Folgetermin soll laut Gericht erst dann angesetzt werden, wenn absehbar ist, dass sie aussagefähig ist.

Ähnliche Fälle gab es in Chemnitz schon mehrfach. So war etwa 2013 bekannt geworden, dass ein JVA-Beamter außerhalb der Gefängnismauern Sex mit einer Insassin hatte. Als Konsequenz aus den sexuellen Kontakten kündigte das Justizministerium damals an, die Zahl der Männer in der Einrichtung schrittweise zu reduzieren. 73 der 136 Bediensteten in der JVA Chemnitz waren zu dieser Zeit Männer. Zum Stichtag 1. April 2023 haben laut Justizministerium 192 Bedienstete in der Chemnitzer JVA gearbeitet, davon 68 Männer. Dabei orientiere sich die JVA an anderen Einrichtungen im Bundesgebiet, in denen zu einem Drittel Männer tätig sind.

Ein vollständiger Verzicht auf männliche Bedienstete widerspreche den Grundsätzen des Vollzugs, hieß es. Um eine «Angleichung der Lebensverhältnisse» an die Realität außerhalb des Gefängnisses zu ermöglichen, dürfe die «männliche Komponente» nicht fehlen. Andernfalls würden Rollenvorbilder im Gefängnis nur einseitig vorkommen. «Auch in der Bewertung des Stationslebens von Gefangenen ist es immer bereichernd, wenn hier männliche Sichtweisen mit einbezogen werden können», hieß es.

Justizvollzugsbeamte, gegen die der Verdacht besteht, dass sie sexuelle Kontakte zu Gefangenen haben, werden laut Ministerium vorläufig des Dienstes enthoben. Gleichzeitig werde Strafanzeige erstattet. «Nach Abschluss der disziplinarischen Ermittlung wird bei bestätigtem Verdacht eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben.»

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