loading

Nachrichten werden geladen...

Mehrere Strafverfahren nach Kontrollen in der Gastronomie

Das Zoll Abzeichen auf der Uniform eines Beamten. / Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild
Das Zoll Abzeichen auf der Uniform eines Beamten. / Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Schwarzarbeit in der Gastronomie ist ein Dauerthema für die Zollfahnder. Regelmäßig rücken sie deshalb zu Kontrollen aus.

Bei Kontrollen in der Gastronomiebranche in Thüringen und Sachsen ist der Zoll mehreren Fällen möglicher Schwarzarbeit auf die Spur gekommen. In den mehr als 60 kontrollierten Betrieben seien 16 Hinweise auf illegale Beschäftigung von Ausländern entdeckt worden, teilte das Hauptzollamt Erfurt am Montag mit. 15 davon seien auf Thüringen entfallen. Zehn Strafverfahren und 15 Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise der illegalen Beschäftigung von Ausländern seien eingeleitet worden.

Der Zoll hatte am vergangenen Samstag in einer bundesweiten Aktion Gaststätten und Beherbergungsbetriebe kontrolliert. Das für Thüringen und Südwestsachsen zuständige Hauptzollamt Erfurt überprüfte 46 Betriebe in Thüringen und 20 in Sachsen. 193 Beschäftigte in Thüringen und 140 in Sachsen wurden dabei zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

In 15 Fällen in Thüringen besteht laut Hauptzollamt der Verdacht, dass Arbeitergeber Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten oder Sozialleistungsbetrug begangen hätten. In fünf Fällen in Thüringen und sechs in Sachsen ging es um die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 Euro je Stunde.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Unterstützt von:

Blaulicht-Ticket - Polizei, Feuerwehr und mehr