Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland rückt ein wichtiger Termin näher: Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Führerscheininhaber der Jahrgänge 1971 oder später ihre alten Papierführerscheine gegen das neue EU-einheitliche Scheckkartenformat eintauschen. Die Frist gilt für alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Warum der Umtausch?
Der Austausch ist Teil einer EU-weiten Initiative, die Führerscheine einheitlicher und fälschungssicherer machen soll. Bis spätestens 2033 sollen alle alten Führerscheine durch die neuen Scheckkartenführerscheine ersetzt sein. Der Umtausch ermöglicht außerdem eine bessere Nachverfolgbarkeit von Fahrerlaubnissen und erleichtert die Kontrollen innerhalb der EU.
Wer ist betroffen?
Die aktuelle Umtauschfrist bis 19. Januar 2025 gilt für:
- Führerscheininhaber, die zwischen 1971 und 1980 geboren wurden.
- Papierführerscheine (grau oder rosa), die bis Ende 1998 ausgestellt wurden.
Für spätere Jahrgänge und jüngere Führerscheine gelten gestaffelte Fristen in den kommenden Jahren.
Wie geht es nach dem 19.01.2025 weiter?
Nach dem 19. Januar 2025 betrifft die nächste Umtauschfrist die Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr seines Führerscheins Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Was wird benötigt?
Um den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der aktuelle Führerschein
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto (entsprechend den Vorgaben für Ausweisdokumente)
- Falls der Führerschein nicht am Wohnsitz ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- Die Kosten für den Umtausch liegen bei rund 25 Euro
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Wer nach Ablauf der jeweiligen Frist weiterhin mit einem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Besonders im Ausland kann es zu Problemen kommen, da dort strengere Kontrollen gelten und der alte Führerschein möglicherweise nicht anerkannt wird.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach erneut beantragt werden. Dies dient dazu, regelmäßig aktualisierte und gut lesbare Dokumente zu gewährleisten.
Tipp: Jetzt handeln, Wartezeiten vermeiden
Um lange Wartezeiten zu umgehen, empfiehlt es sich, den Umtausch frühzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen. Die Nachfrage könnte gegen Ende der Frist deutlich steigen.
Diese Maßnahme betrifft Millionen von Führerscheininhabern in Deutschland und soll die Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Einheitlichkeit innerhalb der EU verbessern. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, bleibt auf der sicheren Seite – in Deutschland und auch im Ausland.