Wer eine angebliche E-Mail des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit einer Zahlungsaufforderung wegen eines Verkehrsverstoßes erhält, sollte vorsichtig sein. Hinter solchen Nachrichten stecken Kriminelle, die versuchen, an persönliche Daten oder Geld zu gelangen.
Betrüger treten derzeit vermehrt in Erscheinung, indem sie sich als offizielle Stellen tarnen. Ob als Finanzamt, Beitragsservice oder jetzt auch als KBA – Verbraucher berichten zunehmend von gefälschten Nachrichten, die den Eindruck erwecken, von Behörden zu stammen. Ziel ist es, an sensible Informationen oder Ersparnisse der Empfänger zu gelangen.
Vorsicht vor falschen Bußgeldbescheiden
Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt ausdrücklich vor diesen E-Mails. In den Nachrichten wird suggeriert, das KBA versende Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße. Dabei handelt es sich jedoch um eine Betrugsmasche.
Es ist wichtig zu wissen, dass das KBA keine Bußgeldbescheide ausstellt. Für die Ahndung von Verkehrsverstößen sind andere Behörden, wie Straßenverkehrsämter, zuständig. Jedem Bußgeldverfahren geht zudem eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) voraus, bei der die Betroffenen Gelegenheit haben, sich zu äußern.
Das KBA stellt klar, dass die kursierenden E-Mails weder von dieser Behörde noch von einer anderen offiziellen Stelle stammen. Zudem werden Zahlungsaufforderungen von zuständigen Bußgeldstellen niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post verschickt.
Verhaltensempfehlungen für Empfänger
Wer eine solche E-Mail erhält, sollte folgende Punkte beachten:
- Niemals Zahlungen leisten.
- Den enthaltenen Link nicht anklicken. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware heruntergeladen wird.
- Auf die Absenderadresse achten: Die Betrugsmails tragen oft eine Länderkennung wie „@RU“ und enthalten kein Aktenzeichen.
Sollten Sie bereits auf den Link geklickt haben, eine Zahlung geleistet oder Kreditkartendaten eingegeben haben, ist schnelles Handeln notwendig:
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dies kann entweder direkt auf der Dienststelle vor Ort oder über die Onlinewache der zuständigen Polizeibehörde erfolgen.
- Überprüfen Sie Ihren Computer auf Schadsoftware. Dies sollte sofort geschehen, um mögliche Schäden zu begrenzen.
Bleiben Sie wachsam und lassen Sie sich nicht von vermeintlich offiziellen Schreiben täuschen.