Das Woiwodschafts-Verwaltungsgericht in Warschau hat seine Urteilsverkündung im Fall des umstrittenen Tagesbaus Turów auf den 13. März verschoben. Als Grund sei die Erkrankung einer Richterin angegeben worden, teilte die Stadt Zittau am Mittwoch mit. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der Stadt Zittau im Dreiländereck von Deutschland, Tschechien und Polen. Zittau beanstandet die Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Erweiterung des Tagebaus. Er befindet sich in der Nähe von Zittau auf polnischem Gebiet.
Laut einer Studie könnte Zittau durch die Fortführung des Tagebaus entlang der Neiße bis zu einem Meter absinken. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren in Polen seien zudem Bedenken zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung nicht beachtet worden, argumentiert die Stadt. Die Sanierung des Restlochs nach Ende des Kohleabbaus sei nicht mitbetrachtet worden. «Es gibt Regeln, die sind einzuhalten. Und eine davon ist: Man schadet nicht seinem Nachbarn», hatte Zittaus Oberbürgermeister Thomas Zenker (parteilos) damals im Zusammenhang mit der Klage gesagt.
Die Ausbaupläne hatten auch zwischen Tschechien und Polen für Spannungen gesorgt. Tschechien hatte zunächst gegen die Pläne für Turów vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Im Februar 2022 kam es überraschend zu einer Einigung zwischen beiden Ländern.
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