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Gutachten zu verkaufsoffenen Sonntagen im Advent liegt vor

  1. Geht's noch komplizierter?
  2. Dürfen die Geschäfte an zwei Adventssonntagen öffnen oder nicht?
  3. Prof. Dr. Jochen Rozek vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig hat Gutachten vorgelegt
  4. Jetzt brauchen wir eine Prognose zum Gutachten
  5. Ja, es geht noch komplizierter.


Der Dresdner Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 14. April 2016 die diesjährigen verkaufsoffenen Sonntage festgelegt. In diesem Zusammenhang erklärte der Stadtrat seine Absicht, künftig jedes Jahr am zweiten Adventsonntag in der gesamten Stadt die Ladenöffnung zu erlauben. Um die Zulässigkeit dieser Vorfestlegung zu klären, beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister mit der Einholung eines externen Rechtsgutachtens. Dieses Gutachten liegt nun vor und wurde den Stadtratsmitgliedern zugeleitet.

Das Gutachten wurde erstellt von Prof. Dr. Jochen Rozek vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig. Der Gutachter hat dabei die aktuellsten Rechtsprechungen, auch die Entscheidungen nach der Beschlussfassung im Stadtrat, aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt.    

Laut dem Gutachten ist die Kernfrage bei einem regelmäßigen stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag die, ob die Besucher wegen eines besonderen Ereignisses (in diesem Fall die Weihnachtsmärkte) oder wegen der geöffneten Geschäfte in die Stadt kommen. Neueste Gerichtsentscheidungen fordern deshalb eine Prognose, die basierend auf Erfahrungswerten, statistischen Erhebungen oder Umfragen, genau diese Frage beantwortet. 

Im Interesse einer größtmöglichen Rechtssicherheit wird die Stadtverwaltung deshalb nun zeitnah untersuchen, ob das bislang vorliegende Zahlenmaterial den Anforderungen des Gutachtens genügt und wie ggf. weitergehende Anforderungen des Gutachtens möglichst noch für das laufende Jahr - jedenfalls aber für die kommenden Jahre – umgesetzt werden.

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