Ein Dutzend Sportboote, die wegen der Umweltkatastrophe in der Oder im Oder-Spree-Kanal tagelang festsaßen, haben wieder freie Fahrt. Darunter sind auch die beiden sächsischen Hobbyschiffer, die 14 Tage einen Zwangsstopp einlegen mussten.
In einer Sonderaktion schleuste die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung am Freitag die Sportboote von Kersdorf Richtung Schleuse Neuhaus bei Eisenhüttenstadt und dann weiter Richtung Spree. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat dafür ein Konzept entwickelt, um die festsitzenden Sportboote unter Wahrung der Sicherheitsaspekte aus ihrer misslichen Lage zu befreien.
Beim Losfahren am Freitagvormittag winkten und hupten viele Freizeitkapitäne Schaulustigen zu, wie ein dpa-Reporter berichtete. Die beiden Freunde aus Sachsen und ihre Familien waren nach drei Wochen und einer rund 800 Kilometer langen Tour über das Oderhaff mit ihren Booten auf dem Rückweg - und nur noch 35 Kilometer vom Ziel entfernt. In Kersdorf war dann Schluss.
Die Kersdorfer Schleuse ist wie andere Schleusentore in Brandenburg etwa in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) und Neuhaus (Uckermark) geschlossen worden, damit nach dem großen Fischsterben keine giftigen Stoffe von der Oder in die Spree gelangen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes folgte damit einer Empfehlung des LfU. Die Gefahr des Eindringens eines toxischen Stoffes oder einer schädlichen Art, wie der entdeckten Goldalge, in die Spree, wurde dadurch ausgeschlossen. Seitdem lagen einige Sportboote fest.
Befreit werden konnten die Boote im Oder-Spree-Kanal, weil sich die Wassersituation der Spree durch Niederschläge am vergangenen Wochenende ausreichend entspannt habe, hatte das Umweltministerium am Donnerstag mitgeteilt. Über eine zwischenzeitliche Absenkung des Schwielochsees kann über die Pumpstation Neuhaus der Oder-Spree-Kanal bis zum kommenden Montag mit Wasser versorgt und gleichzeitig ein hydraulisches Gefälle in Richtung Oder/Eisenhüttenstadt erzeugt werden. Die bisherigen Wasserverluste werden so ausgeglichen.
Am Samstag soll nach Bedarf entschieden werden, ob eine weitere Sonderschleusung durchgeführt werden muss.
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